19.07.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Kleinkindbetreuung
Mit ihrem Urteil zur Kinderbetreuung heizen Kölner Richter den Städten und Gemeinden ordentlich ein. Zwar hat die Entscheidung zunächst nur lokale Bedeutung. Die Stadtoberen sollten sich jedoch gut überlegen, ob sie den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster antreten. Wahrscheinlich würden die Richter dort das Urteil ihrer Kollegen bestätigen.
Denn der Gesetzgeber hat den Eltern in Deutschland unzweifelhaft zugesichert: Ab dem 1. August steht ihnen ein Recht auf wohnortnahe Kleinkindbetreuung zu. Nun lässt sich darüber streiten, was genau "wohnortnah" bedeutet. Die Kölner Richter halten jedoch eine maximale Anfahrtstrecke von fünf Kilometern für angemessen - angesichts der Verkehrsverhältnisse in der Rheinmetropole ist das keineswegs übertrieben.
Zugleich liefert das Urteil einen Vorgeschmack darauf, was die
Kommunen wegen der Krippenoffensive noch erwartet: Auch wenn
Politiker stets behaupten, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften
erfüllt seien - es bleiben Zweifel daran. Wegen der Kosten haben
viele Städte und Gemeinden zu lange bei der Krippenoffensive gezögert
zuletzt sollte dann alles schnell gehen. Wenn Eltern mancherorts
erst einmal klar wird, wie es um die Qualität der Betreuung ihrer
Kleinen bestellt ist, wird es weitere Klagen geben. Die Kommunen
müssen noch viel tun, um den Anforderungen der Krippenoffensive
gerecht zu werden. Nicht nur in Köln.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion
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