17.06.2013 22:11:59
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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Urteile / Verkehr / Unfälle
Das ist schon seltsam: Unter Autofahrern hat sich die Erkenntnis längst durchgesetzt, dass es sich angeschnallt sicherer fährt. Und zwar ungeachtet der Tatsache, dass eine Gurtpflicht besteht. Radfahrer hingegen sind immer noch echte Helmmuffel - und zwar je älter, desto entschiedener: Während immerhin jedes zweite Kind den Kopfschutz anlegt, ist es bei den Senioren nur jeder zwanzigste. Dabei sind 40 Prozent der schweren Verletzungen, die Radfahrer bei Unfällen erleiden, Kopf- und Hirnverletzungen.
Die einen verlangen daher endlich die Helmpflicht, anderen geht diese Reglementierung zu weit. Das Urteil des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts, wonach Radler ohne Helm ungeachtet der Unfallverursachung eine Mitschuld tragen, lässt da zwar aufhorchen. Aber zugleich dürfte es viele Radfahrer verunsichern, da hierzulande keine Helmpflicht besteht.
Der rasch bemühte Vergleich hinkt, dass einem stark alkoholisierten oder nicht angeschnallten Autofahrer auch Mitschuld bei einem Unfall gegeben werden kann: Hier regelt das Gesetz eindeutig, dass man am Steuer weder betrunken noch gurtlos sein darf.
Zudem ist die OLG-Entscheidung grundsätzlich nicht bindend. Doch jeder Anwalt, der nun mit einem ähnlichen Fall zu tun hat, könnte sich auf die Rechtsprechung aus Schleswig berufen. Das würde zu ausufernden Einzelfallentscheidungen führen. Besser wäre also, es herrschte Klarheit - sprich: Helmpflicht.
Marcus Tackenberg
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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