31.07.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu RWE/Gaspreiserhöhungen/Urteil BGH
Wer sich wehrt, der wird belohnt. Das ist die wichtigste Botschaft aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers RWE. Zwar können sich die 25 klagenden Kunden im Schnitt auch über rund 650 Euro Erstattung freuen - und womöglich viele weitere Haushalte auf Rückzahlungen von über hundert Euro hoffen. Viel wichtiger aber ist, dass der BGH das Recht der Verbraucher auf Informationen endlich gestärkt hat.
Viel zu lange schon lassen die Energieriesen die Kunden über ihre Preispolitik im Dunkeln. Energie werde nun mal teurer, das sei halt so - diese Schmalspur-Begründung reicht glücklicherweise nicht mehr aus. Der Energiemarkt ist ohnehin schon ein Dschungel, in dem sich Verbraucher nur mühsam zurechtfinden. Ein verpflichtender Hinweis darauf, ob nun die intern gestiegenen Verwaltungskosten oder die Aufwendung für den Einkauf der Energiemenge der Preistreiber waren, bietet zumindest ein klein wenig Orientierung und Transparenz. Wirtschaftet beispielsweise ein Versorger schlecht, kann der Verbraucher das jetzt leichter erkennen.
Das Urteil ist eine Ermutigung für alle Gaskunden, die bei ihrem Grundversorger schon einmal den Tarif gewechselt haben: Sie sollten sich ihre jahrealten Rechnungen ganz genau anschauen. Fehlt eine konkrete Begründung für Preiserhöhungen, müssen sie das keinesfalls klaglos hinnehmen.
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