14.02.2014 22:13:07
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Neue OZ: Kommentar zum Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung
Es wird höchste Zeit, dass der Bundestag das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung verschärft. Denn Deutschland zählt, neben Syrien und Nordkorea, zu den wenigen Staaten, die bisher noch nicht die UN-Konvention zur Bekämpfung von Korruption ratifiziert haben. Zu dieser Minderheit zu gehören, das bleibt bis zu einer Neuregelung ein Ärgernis. Allerdings hatten Politiker in zahlreichen Ländern mit der Ratifizierung überhaupt kein Problem, dafür aber ergaben sich in der Praxis Schwierigkeiten mit der Korruption. In Deutschland handelte es sich dagegen überwiegend um eine Theoriediskussion. Dennoch ist es gut, dass auch sie bald beendet sein wird. Denn der bisherige Paragraf 108e des Strafgesetzbuches war praktisch eine rein symbolische Gesetzgebung und daher bedeutungslos. Die Vorschrift bezog sich nur auf Abstimmungen im Parlament und in den Ausschüssen. Doch die Meinungsbildung läuft anderswo, etwa in den Fraktionen. Der Teufel steckt allerdings im Detail. Eine Reform ist nur sinnvoll, wenn die Parlamentarier genau wissen, wann sie sich strafbar machen und wann nicht. So darf es nicht sein, dass ein Politiker wegen einer harmlosen Einladung eines Verbandes gleich ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät. Oder verunsichert ist, ob er einen Kugelschreiber oder ein Taschenbuch annehmen darf. Hier muss künftig für die Bundestagsabgeordneten absolute Klarheit herrschen.
Christof Haverkamp
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