22.01.2018 22:37:56

Neue Westfälische (Bielefeld): Debatte über Verkehrsunfallflucht Reformbedarf Matthias Bungeroth

Bielefeld (ots) - Die Debatte ist nicht neu, gewinnt aber an Aktualität. Muss jeder Parkplatzrempler, den ein Kraftfahrer begangen hat und zu spät beim Halter des beschädigten Autos oder der Polizei gemeldet hat, zwangsläufig ein Strafverfahren befürchten? Das Gerechtigkeitsempfinden spricht hier eine deutliche Sprache: nein. Der Paragraf 142 des Strafgesetzbuches, bei dem es um die Sanktionierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort geht, ist deshalb zu Recht erneut Gegenstand einer Debatte beim 56. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Strafrechtsprofessor Jan Zopfs wird als Experte herausstellen, dass dieser Paragraf in erster Linie die Regulierung zivilrechtlicher Ansprüche zum Ziel hat. Wer also einen Unfall wie den berühmten Parkplatzrempler verursacht hat, ist im rechtlichen Sinn zunächst einmal von der Grundannahme her kein Krimineller. Er soll lediglich verpflichtet werden, den von ihm verursachten Sachschaden zu regulieren. Dies zu gewährleisten, müsste im Zeitalter der Digitalisierung leicht möglich sein. Wenn Autos künftig bei Unfällen schon selbst die Notrufzentrale benachrichtigen können, sollte auch das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bald der Vergangenheit angehören. Vielleicht spült die moderne Technik Bedenken gegen eine Reform des Paragrafen von selbst hinweg.

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