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18.05.2017 23:03:57

Neue Westfälische (Bielefeld): Diskussion um eine Reform des Wahlrechts Minderjährig, aber gleichberechtigt Miriam Scharlibbe

Bielefeld (ots) - Die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 ist nicht neu und dennoch berechtigt. 16-Jährige dürfen sich in Deutschland in der Fahrschule anmelden. Mit 17 ist das begleitete Fahren erlaubt. Warum sollte in dem Alter nicht auch die wichtigste Bürgerpflicht wahrgenommen werden - begleitet durch politische Aufklärung in Elternhaus und Schule? Jugendliche müssen sich stets gegen den Vorwurf wehren, nicht an Politik interessiert zu sein. Gleichzeitig wird ihnen das Recht zur Mitbestimmung verwehrt. In NRW dürfen 16-Jährige zwar bei Kommunalwahlen wählen, nicht aber über Bildungspolitik mitentscheiden, weil die Landessache ist. Absurd! Schon einmal wurden Volljährigkeit und Wahlalter nach unten gesetzt
ohne fatale Folgen für die Gesellschaft. Warum auch sollte ein 17-Jähriger weniger verantwortungsbewusst mit dem Wahlrecht umgehen als ein 18-Jähriger? Und warum stellen wir die Frage nach der politischen Reife nur bei Minderjährigen? Der Brexit, die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten und der Einzug der AfD in mehrere Landtage
die vergangenen Monate haben bewiesen, dass auch volljährige Menschen fatale Entscheidungen treffen können. Weil dieses Thema so wichtig ist, darf es allerdings nicht im Wahlkampf verbrannt werden. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz punktete zu Beginn besonders bei der Jugend. Dass die Sozialdemokraten gerade jetzt, nach drei Niederlagen bei Landtagswahlen, die Debatte um das Wahlalter neu platzieren, hat zumindest einen Beigeschmack.

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