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17.06.2013 19:38:57

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Ärztefehler Glück gehört dazu PETER STUCKHARD

Bielefeld (ots) - Natürlich unterlaufen Ärztinnen und Ärzten Behandlungsfehler. Warum auch nicht, sie sind keine Roboter. Für Patienten ist die Frage bedeutsamer, was sie tun sollen, wenn sie den Eindruck haben, sie seien Opfer eines Kunstfehlers geworden.Die jetzt veröffentlichte Statistik zeigt einmal mehr: Der Weg über die Gutachterkommission der Kammern ist sicher nicht der schlechteste. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe informiert in einem Flyer recht transparent über das Verfahren. Das Beste daran: Es kostet den Patienten nichts. Auch das Patientenrechtegesetz öffnet neue Wege. Bei Behandlungsfehlern müssen die Krankenkassen ihre Versicherten jetzt bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. Dies kann zum Beispiel durch medizinische Gutachten geschehen, mit denen deren Beweisführung erleichtert wird. Bleibt der Weg über den Anwalt. Der muss sich seine Bemühungen natürlich honorieren lassen, wobei sich sein Entgelt nach der Höhe des Streitwerts richtet. Je höher der Streitwert angesetzt wird, desto höher ist dann aber das Risiko, dass die Versicherung des Arztes bockbeinig wird. Und dann wird es schwierig. Denn die Beweislast liegt - mit wenigen Ausnahmen
beim Patienten. Und wenn es um die Einsetzung von Gutachtern und Obergutachtern geht, kann dem Patienten schnell finanziell die Luft ausgehen. Fazit: Da es die perfekte Welt nicht gibt, braucht man auch im Krankheitsfall eine Portion Glück.

Originaltext: Neue Westfälische (Bielefeld) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65487 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de

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