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17.07.2014 20:50:59

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebehaft Harte Kritik HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots) - Flüchtlinge haben in Deutsch-land keine Lobby. Nur vor diesem Hintergrund ist es wohl zu verstehen, dass einige Bundesländer jahrelang gegen das Trennungsgebot der europäischen Rückführungsrichtlinie verstoßen und Abschiebehäftlinge zusammen mit Strafgefangenen untergebracht haben. "Unschuldige wurden wie Verbrecher behandelt", sagt Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland. Die harte Kritik trifft ziemlich den Kern. Menschen in Abschiebehaft haben keine Straftaten begangen. Ihr Makel ist, dass sie illegal in Deutschland sind und deshalb zur Ausreise verpflichtet. Diese Menschen dürfen nicht in einer normalen Haftanstalt untergebracht werden, so hat es nun der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Menschenrechte in den Vordergrund gerückt. Auch die NRW-Landesregierung müsste nun eigentlich peinlich berührt sein. Zwar hat sie in der JVA Büren Abschiebehäftlinge und Strafgefangene in getrennten Häusern untergebracht, aber auch das dürfte laut EuGH kaum rechtmäßig gewesen sein. Das Urteil war zu erwarten gewesen. Umso mehr verwundert es, dass die zuständigen Düsseldorfer Ministerien jetzt immer noch keine Antwort parat haben. Die Abschiebehäftlinge, aber auch die Bediensteten in der JVA Büren haben ein Anrecht darauf, schnell zu erfahren, wie es mit ihnen weitergeht.

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