29.06.2017 18:07:55
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Neues Urteil - Verfassungsgerichtshof korrigiert negative Entscheidung zum Bau einer 3. Piste in Österreich
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Februar dieses Jahres den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der VfGH gibt folgende Bewertung ab: "Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtslage grob verkannt und den Klimaschutz sowie den Bodenverbrauch falsch bewertet."
Für die ADV war die Entscheidung juristisch und sachlich unhaltbar. Die Versagung einer dritten Piste in Wien verbessert die Klimabilanz nicht, ganz im Gegenteil. Es wird deshalb nicht weniger geflogen. Dies beweist die unmittelbar danach veröffentlichte Ankündigung des Flughafen Prag, den Ausbau des Flughafens stärker voran zu treiben.
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