Zeitungsbericht |
20.09.2016 13:00:00
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OGH muss über Börsen-Rückzug von BWT entscheiden
Das
berichtet "Der Standard" am Dienstag. Konkret geht es um die Frage, ob sich der Wasseraufbereiter
seines Streubesitzes entledigen darf, indem er die im amtlichen
Handel notierte BWT AG mit ihrer eigens zu diesem Zweck gegründeten
Tochter BWT Holding AG verschmilzt. Die entsprechenden Schriftsätze
seien vorige Woche beim Landesgericht Wels eingebracht worden.
Bisher fehle eine höchstgerichtliche Entscheidung zur Frage, ob die Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsennotierte BWT AG zum Zwecke des Delistings eine rechtsmissbräuchliche Umgehung einer börsenrechtlichen Unzulässigkeit des freiwilligen Rückzugs aus dem amtlichen Handel bedeutet, heißt es in dem Bericht.
BWT-Chef Andreas Weißenberger hatte zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt bekommen, dass die angestrebte Verschmelzung rechtskonform sei.
ivn/ggr
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