30.04.2015 19:07:46
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Online-Angebot der "Tagesschau" kommt auf gerichtlichen Prüfstand
KARLSRUHE (AFP)--Das Informationsangebot der "Tagesschau" im Internet und für Smartphones kommt insgesamt auf den gerichtlichen Prüfstand. Die politische Genehmigung des für das dem Angebot zugrunde liegende Konzept schließe eine wettbewerbsrechtliche Prüfung des konkreten Angebots nicht aus, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied. Danach darf beim Onlineangebot der "Tagesschau" der Text nicht im Vordergrund stehen.
Als ergänzendes Informationsangebot zu ihren Nachrichtensendungen betreibt der für die "Tagesschau" zuständige ARD-Sender Norddeutscher Rundfunk (NDR) das Internetportal "tagesschau.de". Seit Dezember 2010 bietet der NDR dies auch als sogenannte App aufbereitet für Smartphones und Tablet-Computer an.
Gegen die "Tagesschau-App" klagten mehrere Verlage, unter anderem Springer sowie die Verlage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung. Sie machen geltend, es handele sich um ein "presseähnliches Angebot", das den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten sei. Dagegen argumentiert der NDR, das Konzept für das Internet-Angebot der "Tagesschau" sei nach den Maßgaben des Rundfunkstaatsvertrags geprüft und von der Niedersächsischen Landesregierung genehmigt worden.
Doch dies bindet die Gerichte jedenfalls nicht bezüglich des konkreten Informationsangebots, urteilte nun der BGH. Das Verbot gebührenfinanzierter "presseähnlicher Angebote" diene unter anderem auch dem Schutz der Verlage. "Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann daher wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Verlage begründen."
Der BGH verwies den Streit daher an das Oberlandesgericht Köln zurück. Auf den Prüfstand kommt dort nach dem Karlsruher Urteil nicht das Konzept, sondern das konkrete, über die App verbreitete Online-Angebot der "Tagesschau" am Stichtag 15. Juni 2011. Dabei komme es insbesondere auf Inhalte an, die sich nicht auf die "Tagesschau" beziehen. Diese seien als "presseähnlich" einzustufen und daher unzulässig, "wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht".
Der NDR nahm die Gerichtsentscheidung gelassen auf. "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass auch unser damaliges 'tagessschau.de'-Angebot rechtlich zulässig war", erklärte der NDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Lutz Marmor in Hamburg. Der Sender sei daher mit Blick auf das weitere Verfahren zuversichtlich. Ohnehin habe der NDR den Online-Auftritt "in den vergangenen dreieinhalb Jahren weiterentwickelt" und sei auch für Kooperationen mit Verlagen weiterhin offen.
DJG/brb
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2015 12:37 ET (16:37 GMT)- - 12 37 PM EDT 04-30-15

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