28.10.2014 20:50:48

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Börsen-Zeitung: GDL vor Gericht, Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz von

Ulli Gericke

Frankfurt (ots) - Nein, mit dem gestern von

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Entwurf eines

Tarifeinheitsgesetzes werden die derzeitigen Streiks bei der

Deutschen Bahn und der Lufthansa nicht unterbunden. Nein, die

widerspenstigen Minigewerkschaften, angefangen bei der

Lokführergewerkschaft GDL über die Pilotenvereinigung Cockpit bis zur

Ärztegewerkschaft Marburger Bund, werden damit nicht verboten. Und

ebenfalls nein: Für die Lokführer oder Piloten verhandeln künftig

nicht andere Gewerkschaften als GDL oder Cockpit. Nein, das

Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Koalition ändert nichts an der

heutigen, höchst unbefriedigenden Situation, in der hoch

spezialisierte Berufsgruppen das halbe Land in Geiselhaft nehmen

können.

Anderes zu erwarten wäre blauäugig, um nicht zu sagen:

verfassungswidrig. Denn das Recht auf Koalitionsfreiheit ist im

Grundgesetz garantiert. Entsprechend betont Nahles, "das Streikrecht

bleibt unangetastet". Mit ihrem Tarifeinheitsgesetz kann und will sie

lediglich erreichen, die bösen Folgen eines Urteils des

Bundesarbeitsgerichts zu lindern, das vor vier Jahren den bis dahin

gültigen Rechtsprechungsgrundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag"

kippte. Die GDL versucht seitdem, ihren Einfluss auszuweiten, indem

sie sich nicht nur wie seit 1867 für Lokführer, sondern auch für

Zugbegleiter und Restaurantkräfte zuständig fühlt. Diese

Berufsgruppen wurden bisher von der wesentlich größeren EVG,

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft vertreten. Bei solchermaßen

"Tarifkollisionen" soll künftig nur die Gewerkschaft über Löhne und

Arbeitsbedingungen verhandeln, die im Betrieb die meisten Mitglieder

zählt. Dass dies für Cockpit gilt und den Marburger Bund ist

offensichtlich - deren Position wird folglich nicht angerührt.

Die fragliche Betriebsmehrheit kann eine Definitionsfrage sein,

zumal ein Konzern wie die Deutsche Bahn über Hunderte von

eigenständigen Unternehmen verfügt. Es kann aber auch eine Frage von

Klugheit sein: Denn natürlich kann das Bahn-Management nicht im Ernst

wollen, die GDL über miese Tricks auszubooten - wohl wissend, dass

dies nur die Streikfront zusammenschweißt. Der Weg muss ein anderer

sein: Beide Gewerkschaften müssen sich über ihre Mitglieder - und

damit die jeweilige Tarifhoheit einigen. Gerichte müssen im

Zweifelsfall entscheiden, ob ein Arbeitskampf einer

Minderheitsgewerkschaft verhältnismäßig ist - und dies gegebenenfalls

verneinen. Womit das Gesetz nur mit Hilfe von Gerichten wirksam

werden kann - aber das war im Arbeitsrecht schon immer so.

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