18.05.2015 20:16:39

OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Unheiliger Geist, Kommentar zum ...

Börsen-Zeitung: Unheiliger Geist, Kommentar zum Bahnstreik von Claus

Döring

Frankfurt (ots) - Die vor acht Tagen von Claus Weselsky gönnerhaft

verkündete Streikpause geht schon morgen wieder zu Ende. Nach dem

Güterverkehr wird ab Mittwoch dann auch der Personenverkehr der Bahn

bestreikt. Ende offen. Den Chef der Gewerkschaft Deutscher

Lokomotivführer (GDL) interessieren weder wirtschaftliche Einbußen

der Bahn oder ihrer Kunden noch die Pfingstferienplanung der

Menschen, die mit der Bahn verreisen wollen. Da mögen an Pfingsten

Erleuchtung und die versöhnende Kraft des Heiligen Geistes beschworen

werden, Weselsky ficht das nicht an: Für ihn zählt nur die Macht

seiner Gewerkschaft GDL und damit auch seine persönliche Macht als

Vorsitzender.

Diese Macht werden er und die GDL aber bald verlieren. Denn

Weselsky ist dabei, maßlos zu überziehen. Ein berechtigtes, wenn auch

überrissenes Tarifziel missbraucht er wiederholt zum

gesellschaftlichen Erpressungsspektakel. Er nimmt die Bahn und ihre

Kunden in Geiselhaft für ein politisches Ziel. Die Bundesregierung,

so seine Absicht, soll von dem für Sommer geplanten

Tarifeinheitsgesetz lassen, hinter dem die GDL eine Beschneidung

ihrer Rechte und nicht zuletzt eine Einschränkung des Streikrechts

wittert. Die von Weselsky selbst so titulierte "nächste

Eskalationsstufe" des Arbeitskampfes liefert den Befürwortern des

Tarifeinheitsgesetzes die Argumente frei Haus. Mit der Ablehnung

einer Schlichtung wie auch vorher eines Vermittlers - der

Bahnvorstand hatte den ehemaligen brandenburgischen

Ministerpräsidenten Matthias Platzeck vorgeschlagen - in dem nun

einjährigen Konflikt hat die GDL bewiesen, dass ihr an

Tarifpartnerschaft wenig gelegen ist.

Nach der Vorgeschichte der nunmehr neunten Arbeitsniederlegung in

diesem Tarifkonflikt ist es ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft,

dem jahrzehntelang in Deutschland geltenden Prinzip "ein Betrieb, ein

Tarifvertrag", das 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt wurde,

wieder Geltung zu verschaffen. Unterschiedliche Tarifverträge für ein

und dieselbe Berufsgruppe in einem Unternehmen sind weder Grundrecht

noch konstitutives Element einer Wettbewerbsordnung.

Das einstige Tarifkartell aus Arbeitgeberverbänden und großen

Gewerkschaften ist kritikwürdig und mag dem Idealbild unserer

marktwirtschaftlichen Ordnung widersprechen. Doch der Missbrauch des

Rechts auf Koalitionsfreiheit durch Rabauken wie Weselsky kann ebenso

wenig geduldet werden. Deshalb muss das Tarifeinheitsgesetz kommen.

OTS: Börsen-Zeitung

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/30377

newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!