25.08.2021 20:32:38

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Schatten der Vergangenheit, Kommentar zu Cum-ex-Steuernachforderungen

von Antje Kullrich

Düsseldorf (ots) - Hochmut kommt vor dem Fall, sagt ein bekanntes Sprichwort.

Monatelang hat Lang & Schwarz-Chef André Bütow die in die Höhe schießenden

Handelsumsätze und Ergebnisse seines Konzerns öffentlich sehr selbstbewusst

gefeiert. "Läuft wirklich bei uns", ließ sich der seit 2002 im Vorstand

vertretene Manager zitieren. Doch nur wenige Tage nach einer weiteren

Jubelmeldung herrscht plötzlich Katerstimmung bei dem aktuell geschäftlich so

erfolgreichen Broker. Denn die Vergangenheitsbewältigung droht einen erheblichen

Teil der sprudelnden Gewinne des laufenden Jahres aufzufressen. Der Vorstand

fürchtet Cum-ex-Steuernachforderungen im mittleren zweistelligen

Millionenbereich.

Lang & Schwarz hätte gewarnt sein können. Bislang zählte der Broker zwar noch

nicht zu dem umfangreichen Zirkel von Finanzdienstleistern, die mit den

illegalen Aktienkreisgeschäften in den Nuller-Jahren in Verbindung gebracht

wurden. Doch es ist auch nicht die erste Gesellschaft, deren Steuererklärungen

aus dieser Zeit zunächst ohne Beanstandungen durchgingen und später doch noch

Änderungsbescheide nach sich zogen. Denn die Erkenntnisse, wie genau die

Cum-ex-Geschäfte abliefen und wie Absprachen zwischen den zahlreichen Akteuren

der Aktienkreisgeschäfte mit Leerverkäufern getroffen wurden, gewannen die

Ermittlungsbehörden erst spät. Gerade auch in Düsseldorf, dem Sitz von Lang &

Schwarz, stecken die Steuerfahnder offenbar noch mitten in den Prüfungen. Auch

die ebenfalls in der NRW-Landeshauptstadt ansässige Apo-Bank musste erst vor

kurzem im Abschluss 2020 eine zusätzliche Cum-ex-Rückstellung von 49 Mill. Euro

bilden.

Der Fall Lang & Schwarz zeigt: Weiterhin dürfte es Finanzdienstleister geben,

die bilanziell für mögliche Steuernachforderungen in Sachen Cum-ex immer noch

nicht auch nur annähernd genug vorgesorgt haben. Viele Akteure, die in die

illegalen Transaktionen involviert waren, dürften auf Verjährung gehofft haben.

Doch die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres die Verjährungsfristen für

schwere Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert.

Für Lang & Schwarz geht es indes um mehr als um potenziell an den Fiskus

abfließende Millionen. Denn hier stellt sich die Frage nach der Verantwortung

des aktuellen Managements, das auch in den fraglichen Jahren 2007 bis 2011 schon

dem Vorstand angehörte oder Prokura hatte. Auf der verschobenen Hauptversammlung

wird sich das Vorstandsduo kritischen Fragen stellen müssen.

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