07.09.2020 20:26:38
|
OTS: Börsen-Zeitung / Schieflage, Kommentar zur Geldwäschebekämpfung von ...
Schieflage, Kommentar zur Geldwäschebekämpfung von Silke Stoltenberg
Frankfurt (ots) - Eigentlich sind sich alle einig: Die Bekämpfung der Geldwäsche
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern übernehmen die Banken hieran
pflichtbewusst ihren Anteil. Zuletzt meldeten sie in Deutschland weit über
100000 Verdachtsfälle. Doch wenn daraus gerade mal 1000 Verurteilungen folgen
und zugleich solch unvorstellbare Fälle wie Wirecard durchs Raster fallen, zeigt
sich, dass trotz vieler Richtlinien und Gesetze das System krankt. Die
organisierte Kriminalität, Terroristen, Betrugsbanden - sie alle haben
angesichts zahlreicher Schwachstellen in Deutschland, in Europa wie auch
weltweit immer noch ein leichtes Spiel.
Dass also Reformen dringend nötig sind, liegt auf der Hand. Die geplante
EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht und der Meldeprozesse macht ganz
offensichtlich Sinn. Nur: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn nun also die
Banken durch die Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die 2021 fertig sein
soll, noch mehr Fälle melden sollen - wie einfachen Steuerbetrug -, dann müssen
auch die Behörden und Strafverfolger entsprechend personell ausgestattet sein.
Denn dass es eine Schieflage gibt, zeigt die deutsche Statistik überdeutlich. Zu
fragen ist natürlich auch, inwieweit die Ausweitung der Tatbestände, die
gemeldet werden sollen, dem großen und hehren Ziel der Terrorismusbekämpfung und
des Kampfes gegen organisierte Banden wirklich zuträglich ist. Läuft das System
da nicht Gefahr zu zerfasern? Sieht man bald den Wald vor lauter Bäumen nicht
mehr?
Wenn also die Interessenvertretung der Privatbanken, der BdB, diese geplante
Ausweitung der Tatbestände kritisiert, lassen sich die Argumente nicht von der
Hand weisen. Ebenso lässt sich die Kritik daran nachvollziehen, dass die
strafbefreiende Wirkung der Abgabe der Verdachtsmeldung für Bankangestellte
künftig nicht mehr gelten soll. Hintergrund ist, dass künftig keine
Fahrlässigkeit, sondern nur noch Vorsatz gemeldet werden soll. Aber zum einen
sind Bankmitarbeiter keine Juristen. Zum anderen hilft es nicht gerade,
Mitarbeiter für solche Themen zu gewinnen, wenn sie womöglich nun für
Meldefehler durch die Behörden Ärger bekommen.
Auf EU-Ebene eine weitere Behörde zu schaffen wie geplant, ist auch nicht
unbedingt der effizienteste Ansatz. Bis diese Mitarbeiter gefunden hat und ihre
Arbeit aufnehmen kann, dürfte einiges an Zeit ins Land gehen. Eine neue
Abteilung bei der Bankenaufsichtsbehörde EBA wäre der bessere Weg. Die
vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Geldwäsche sind ganz offensichtlich
noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion
Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30377/4700160
OTS: Börsen-Zeitung
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!