07.09.2020 20:26:38

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Schieflage, Kommentar zur Geldwäschebekämpfung von Silke Stoltenberg

Frankfurt (ots) - Eigentlich sind sich alle einig: Die Bekämpfung der Geldwäsche

ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern übernehmen die Banken hieran

pflichtbewusst ihren Anteil. Zuletzt meldeten sie in Deutschland weit über

100000 Verdachtsfälle. Doch wenn daraus gerade mal 1000 Verurteilungen folgen

und zugleich solch unvorstellbare Fälle wie Wirecard durchs Raster fallen, zeigt

sich, dass trotz vieler Richtlinien und Gesetze das System krankt. Die

organisierte Kriminalität, Terroristen, Betrugsbanden - sie alle haben

angesichts zahlreicher Schwachstellen in Deutschland, in Europa wie auch

weltweit immer noch ein leichtes Spiel.

Dass also Reformen dringend nötig sind, liegt auf der Hand. Die geplante

EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht und der Meldeprozesse macht ganz

offensichtlich Sinn. Nur: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn nun also die

Banken durch die Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die 2021 fertig sein

soll, noch mehr Fälle melden sollen - wie einfachen Steuerbetrug -, dann müssen

auch die Behörden und Strafverfolger entsprechend personell ausgestattet sein.

Denn dass es eine Schieflage gibt, zeigt die deutsche Statistik überdeutlich. Zu

fragen ist natürlich auch, inwieweit die Ausweitung der Tatbestände, die

gemeldet werden sollen, dem großen und hehren Ziel der Terrorismusbekämpfung und

des Kampfes gegen organisierte Banden wirklich zuträglich ist. Läuft das System

da nicht Gefahr zu zerfasern? Sieht man bald den Wald vor lauter Bäumen nicht

mehr?

Wenn also die Interessenvertretung der Privatbanken, der BdB, diese geplante

Ausweitung der Tatbestände kritisiert, lassen sich die Argumente nicht von der

Hand weisen. Ebenso lässt sich die Kritik daran nachvollziehen, dass die

strafbefreiende Wirkung der Abgabe der Verdachtsmeldung für Bankangestellte

künftig nicht mehr gelten soll. Hintergrund ist, dass künftig keine

Fahrlässigkeit, sondern nur noch Vorsatz gemeldet werden soll. Aber zum einen

sind Bankmitarbeiter keine Juristen. Zum anderen hilft es nicht gerade,

Mitarbeiter für solche Themen zu gewinnen, wenn sie womöglich nun für

Meldefehler durch die Behörden Ärger bekommen.

Auf EU-Ebene eine weitere Behörde zu schaffen wie geplant, ist auch nicht

unbedingt der effizienteste Ansatz. Bis diese Mitarbeiter gefunden hat und ihre

Arbeit aufnehmen kann, dürfte einiges an Zeit ins Land gehen. Eine neue

Abteilung bei der Bankenaufsichtsbehörde EBA wäre der bessere Weg. Die

vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Geldwäsche sind ganz offensichtlich

noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

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