19.02.2025 14:32:38

OTS: EOS Holding GmbH / Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht (FOTO)

Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht (FOTO)

Karlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil des

Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Juni 2023 aufgehoben und die

Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die

EOS Investment GmbH abgewiesen. Damit bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der

von EOS als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten, deren Höhe ohnehin

gesetzlich begrenzt ist. Wie das Gericht urteilte, handelt es sich auch in

Fällen, in denen ein konzernverbundenes Unternehmen mit dem Forderungseinzug

beauftragt wird ("Konzerninkasso"), bei den als Inkassovergütung geltend

gemachten Kosten um einen erstattungsfähigen Verzugsschaden. Das Urteil ist

rechtskräftig.

"Wir begrüßen, dass der BGH unser Rechtsverständnis teilt und die Entscheidung

der Vorinstanz aufgehoben hat", so Dirk Lohmann, Head of Legal Department bei

EOS in Deutschland. "Der Gläubiger kann sich die durch Beauftragung eines

Inkassounternehmens angefallenen Kosten in Form der Inkassovergütung vom

Schuldner erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem

beauftragten Inkassodienstleister um ein konzernverbundenes Unternehmen handelt,

wie der BGH heute bestätigt hat."

Pressekontakt:

Daniel Schenk, Head of Corporate Communications and Marketing Germany

Tel.: 040 2850 1222

E-Mail: mailto:presse@eos-solutions.com

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/42902/5974621

OTS: EOS Holding GmbH

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