18.09.2024 10:40:38

OTS: Goldenstein Rechtsanwälte / UniImmo Wohnen ZBI: Goldenstein ...

UniImmo Wohnen ZBI: Goldenstein Rechtsanwälte klagt wegen

Falschberatung

Berlin-Schönefeld (ots) -

- UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds ist im Juni um fast 17 Prozent abgestürzt

- Anlegerkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte reicht erste Klage wegen

Falschberatung ein

- Rechtsanwalt Claus Goldenstein erwartet Einbrüche bei weiteren Immobilienfonds

und rechnet mit einer Klagewelle

Die Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union

Investment hat erste juristische Konsequenzen: Die Anleger- und

Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte (http://www.ra-goldenstein.de/) hat

in dieser Woche eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen

eingereicht. "Obwohl der Immobilienmarkt durchaus volatil sein kann, wurde der

UniImmo Wohnen-Fonds selbst nach der Zinswende und dem Beginn des

Ukraine-Krieges an risikoaverse Anleger vertrieben. Allein bei unserer Kanzlei

haben sich deshalb bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die

durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und sich

betrogen fühlen. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten tausende

Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen werden. Auf Union Investment und

dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, rollt nun eine

Klagewelle zu", prognostiziert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Gründer und

Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte. Seine Kanzlei hat sich auf

Massenverfahren spezialisiert und unter anderem im Dieselskandal mehr als 65.000

Mandanten vertreten sowie das erste Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof (BGH)

erwirkt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren geht es um die Klage einer Frau aus Baden-Württemberg, die im

Februar 2023 5000 Euro über die Volksbank Böblingen in den UniImmo: Wohnen

ZBI-Fonds investiert hat. Während des Beratungsgesprächs hat die Anlegerin klar

kommuniziert, dass sie mit ihrem Investment kein Risiko eingehen möchte,

woraufhin ihr der offene Immobilienfonds von Union Investment empfohlen wurde.

Ein Beratungsprotokoll wurde ihr nicht ausgehändigt.

Mit ihrer Klage, die am Landgericht Tübingen eingereicht wurde, zielt die Frau

nun auf eine Rückabwicklung ihres Vertrages ab. "Unsere Mandantin hätte niemals

in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das

tatsächliche Risiko informiert worden wäre. Daher möchte sie ihr Investment

rückgängig machen und verlangt auch die Rückzahlung von bereits bezahlten

Verwaltungsgebühren sowie die Auszahlung einer Entschädigung in Höhe der Zinsen,

die sie mit einem tatsächlich für sie geeigneten Finanzprodukt verdient hätte",

erläutert Rechtsanwalt Claus Goldenstein das Klageziel.

Anlegeranwalt erwartet weitere Einbrüche von Immobilienfonds

"Es ist unvorstellbar, dass ein offener Immobilienfonds überhaupt mit einem

ähnlichen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe vermarktet wird.

Schließlich kennt der Immobilienmarkt sowohl Höhen als auch Tiefen. Dies hat

sich ab dem Jahresende 2021 gezeigt, als die Transaktionen für Immobilien in

Deutschland weitgehend zum Stillstand kamen und die Kaufpreise einbrachen",

ergänzt Goldenstein und führt fort:

"Trotz dieser Marktentwicklung wurde der Wert der im UniImmo: Wohnen-Fonds

gehaltenen Immobilien noch über Monate sogar aufgewertet. Dies geschah zwar

durch unabhängige Gutachter. Doch diese Gutachter wurden von Union Investment

bestellt und bezahlt. Wie realitätsfremd deren Einschätzungen waren, zeigt die

extreme Abwertung nach der Sonderbewertung im Juni dieses Jahres. Diese musste

vorgenommen werden, weil Union Investment aufgrund zahlreicher Kündigungen von

betroffenen Anlegern Liquidität schaffen musste, die eigenen Immobilien aber nur

maximal 5 Prozent unterhalb der letzten Bewertung verkaufen darf. Der Verkauf zu

einem solchen Preis wäre jedoch vollkommen unrealistisch gewesen. So kam es

dazu, dass der Fonds einbrach und Anleger über Nacht fast eine Milliarde Euro

verloren.

Sicherheitsorientierten Anlegern hätte der Fonds unserer Meinung nach nie

verkauft werden dürfen. Deshalb werden wir von Goldenstein Rechtsanwälte uns

dafür einsetzen, dass betroffene Investoren ihr Geld zurückbekommen.

Insbesondere für Anleger, die ab 2022 investiert haben, sehen wir gute

Erfolgsaussichten. Aber auch frühere Investoren hätten wahrheitsgetreu über das

tatsächliche Risikoprofil des Fonds aufgeklärt werden müssen und können deshalb

klagen. Zudem erwarten wir, dass in den kommenden Wochen weitere Immobilienfonds

Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen erleiden und ihre Immobilien

verkaufen müssen. Dann wird sich bei weiteren Fonds eine Kluft zwischen der

offiziellen Bewertung ihrer Immobilien und dem tatsächlichen Wert auftun. Die

Leidtragenden werden die Anleger sein, die bestehende Schadensersatzansprüche

unbedingt prüfen sollten."

Weitere Informationen zum Thema stehen unter dem nachfolgenden Link zur

Verfügung: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/uniimmo-wohnen-zbi-klagen/

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von

zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine

deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die

Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und

sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am

Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf http://www.ra-goldenstein.de/ können

sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende

Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in

Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren

Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein

geleitet.

Pressekontakt:

Nils Leidloff | mailto:nils.leidloff@golden-tech.de | +49.1603624735

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135393/5867074

OTS: Goldenstein Rechtsanwälte

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!