19.06.2016 10:16:39

OTS: Mattil & Kollegen / Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihe- und ...

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihe- und

Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen Anfang Juli

München (ots) - Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat

die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu

Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz

eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG.

Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter

für die Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen erklärt sich bereit, die Stimmrechte

der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubigerversammlungen

in Schwerin am

05.07.2016 Anleihe 2011/16, ISIN: DE000A1H3J67, WKN: A1H3J6

06.07.2016 Anleihe 2013/18, ISIN: DE000A1TNAP7, WKN: A1TNAP

07.07.2016 Anleihe 2014/19, ISIN: DE000A13R5N7, WKN: A13R5N

08.07.2016 Genussscheine, ISIN: DE000A141BE2, WKN: A141BE

kostenlos auszuüben. So können Anleger, die an den o.g. Tagen

nicht in Schwerin sein können, auch an der Wahl teilnehmen.

Die Insolvenzverwalterin wird an den vorgenannten Tagen die

Anleihe- und Genussscheingläubiger über den Verfahrensstand

informieren. Im Anschluss an den Bericht der Insolvenzverwalterin,

können die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen. Der

gemeinsame Vertreter vertritt die Interessen aller Anleihegläubiger

gegenüber der Insolvenzverwalterin und wird aus der Insolvenzmasse

vergütet.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen wird die sie bevollmächtigenden

Anleger zeitnah über den Ausgang sowie den Inhalt des Berichts der

Insolvenzverwalterin informieren.

Rechtsanwalt Sascha Borowski (zugleich Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Mattil & Kollegen in München ist

Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bei German Pellets GmbH

(dort für die Anleihegläubiger) und kandidiert für das Amt des

gemeinsamen Vertreters.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt seit mehr als 20 Jahren

Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich

durch besondere Nähe zu Anlegern sowie deren besonderer finanzieller

Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei

Mattil & Kollegen erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv

begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste

erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz

geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

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Pressekontakt:

Mattil & Kollegen

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Sascha Borowski

Thierschplatz 3

D-80538 München

Tel.: 089/24 29 38- 66

FAX: 089/24 29 38-65

Mail: borowski@mattil.de

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