09.12.2015 15:42:40

OTS: mzs Rechtsanwälte / Musterverfahren für VW-Aktionäre / LG Braunschweig ...

Musterverfahren für VW-Aktionäre / LG Braunschweig verweigert VW

Fristverlängerung bis April 2016 / 14 Klagen auf Schadensersatz

anhängig

Düsseldorf (ots) - Landgericht verweigert VW die gewünschte

Fristverlängerung

In unserer Pressemitteilung vom 5. November 2015 hatten wir davon

berichtet, dass VW eine ungewöhnlich lange Frist zur Klageerwiderung

forderte

(www.mzs-recht.de/die-kanzlei/presse/pressemitteilungen.html).

VWs Forderung: Bis zum 30. April 2016 sollte das Gericht dem

Konzern Zeit geben, um auf die Klageschriften zu reagieren. Unnötig

lang. Das war unsere Einschätzung und diese wird nun auch vom

Landgericht geteilt.

Es gewährt VW eine "geräumige Frist" bis zum 29. Februar 2016. Das

Landgericht Braunschweig wägt das Interesse der Geschädigten "an

einer angemessenen Verfahrensbeschleunigung" mit dem Anspruch von VW

auf rechtliches Gehör ab. Bei dieser Abwägung kommt das Landgericht

zu dem Ergebnis, dass eine Fristverlängerung bis 29. Februar 2016

ausreichend lang sei.

Gibt es ein Musterverfahren?

Zehn zulässige, gleichgerichtete Musterverfahrensanträge braucht

es, damit ein Musterklageverfahren eröffnet wird. Diese Zahl könnte

inzwischen erreicht sein. Per Fax teilte das Landgericht Braunschweig

den mzs Rechtsanwälten aus Düsseldorf am Montag mit, dass per 4.

Dezember 2015 insgesamt 14 Klagen auf Schadensersatz wegen

verspäteter Information des Kapitalmarktes über die sogenannte

Abgasmanipulation gegen VW vorliegen.

Neun Klageschriften wurden VW bereits zugestellt, fünf weitere

sind anhängig. "Sofern darin gleichgerichtete und zulässige

Musterverfahrensanträge enthalten sind, kann ein Musterklageverfahren

eröffnet werden", sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte.

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte gehört mit zu den ersten, die ein

Musterklageverfahren angestrengt haben und berät bereits eine große

Anzahl von VW-Aktionären, die sich diesem Verfahren anschließen

werden.

14 Klageschriften zum 4. Dezember 2015 - das klingt zunächst nicht

nach viel, bedenkt man die große Anzahl Geschädigter, die wegen des

Abgas-Skandals Schadensersatz von Volkswagen fordern können.

Für Dr. Meschede ist die vermeintlich geringe Zahl allerdings

nicht verwunderlich: "Zum einen ist es eine Herausforderung, in solch

kurzer Zeit Klageschriften mit Musterverfahrensantrag zu fertigen.

Hierfür sind spezielles Fachwissen und eine gewisse Infrastruktur

erforderlich. Zum Anderen warten viele Geschädigte zunächst die

Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Braunschweig ab, um

sich sodann auf gesicherter Tatsachengrundlage mittels Klage oder

auch kostengünstiger Anmeldung am Musterverfahren zu beteiligen."

Wie geht es weiter: Das Landgericht Braunschweig wird anhand der

Klageerwiderungen der Volkswagen AG prüfen, ob eine hinreichende

Anzahl an zulässigen Musterverfahrensanträgen vorliegt. Sofern dies

der Fall ist, wird es einen Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht

Braunschweig erlassen, auf dessen Grundlage das Musterverfahren im

öffentlichen Klageregister öffentlich bekannt gemacht wird. Dies wird

vermutlich nicht vor dem kommenden Sommer der Fall sein. Dann können

sich weitere Kläger durch einfache Anmeldung der Klage anschließen.

OTS: mzs Rechtsanwälte

newsroom: http://www.presseportal.de/nr/116203

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Pressekontakt:

RA Dr. Thomas Meschede

E-Mail: meschede@mzs-recht.de

Telefon: 0211-69002-68

//

Barbara Stromberg

// Presse- und Textagentur Textorama

// Am Scheitenweg 6

// 40589 Düsseldorf

// 0211/98397414

// www.textorama.de

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