24.09.2013 16:54:31
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PTA-News: Marseille-Kliniken AG: Einladung zur -2-
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Berlin (pta031/24.09.2013/16:20) - ISIN DE000A1TNRR7/WKN A1 TNRR
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur 114. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 31. Oktober 2013, 10.00 Uhr, in der Hauptverwaltung der Marseille-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 5 und 315 Abs. 4 HGB.
2. Verwendung des Bilanzergebnisses
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012/2013 in Höhe von EUR 13.054.272,58 wie folgt zu verwenden:
Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.054.272,58 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des ehemaligen Mitglieds des Vorstands Peter Paul Gardosch von Krosigk für die Geschäftsjahre 2008/2009 und 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorstandsmitglied Peter Paul Gardosch von Krosigk für die Geschäftsjahre 2008/2009 und 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen.
6. Satzungsänderung
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist derzeit allein auf den Bereich des Gesundheitswesens ausgerichtet und ermöglicht keine Diversifizierung. Der Unternehmenszweck ist bislang in § 2 der Satzung wie folgt festgelegt:
"§ 2
(1) Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung, der Erwerb und/oder das Betreiben von in- und ausländischen Kliniken und Rehabilitationskliniken, Kureinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Altenwohnheime, Dienstleistungsgesellschaften im sozialen und caritativen Bereich und Beherbergungsunternehmen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verwirklichen und andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
(2) Die Gesellschaft ist im Übrigen befugt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf insbesondere auch Unternehmen mit gleichem oder anderem Geschäftszweck gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise veräußern oder auf andere Unternehmen übertragen.
Die Gesellschaft kann Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte im In- und Ausland erwerben und verwerten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter, in Sonderfällen auch anderer Art beteiligen sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaftsverträge abschließen."
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung in der bisherigen Fassung insgesamt abzuändern und wie folgt neu zu fassen:
"§ 2
(1) Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Errichtung, der Erwerb und/oder das Betreiben von in- und ausländischen Kliniken und Rehabilitationskliniken, Kureinrichtungen , Pflegeeinrichtungen, Altenwohnheimen, betreutem Wohnen, Dienstleistungsgesellschaften im sozialen und caritativen Bereich und Beherbergungsunternehmen;
b) die Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Lizenzierung von Software, insbesondere Standardsoftware im ambulanten und stationären sozialen und medizinischen Bereich bzw. mit Bezug dazu, sowie der Handel und Vertrieb sowie die Vermittlung von EDV-Hard- und Softwareprodukten im In- und Ausland, die Beratung von Kunden in allen auf dem EDV-Sektor anfallenden Fragen (Anwenderberatung) und die Durchführung hierauf bezogener Schulungsmaßnahmen, sowie alle artverwandten Geschäfte.
(2) Verwirklichung des Gegenstandes
Die Gesellschaft kann diese Unternehmensgegenstände selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verwirklichen und andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder Lizenzen vergeben. Sie kann die Unternehmensgegenstände einzeln, zusammen oder nach wirtschaftlichen Bedürfnissen quantitativ oder qualitativ verwirklichen.
(3) Weitere Grundsätze
Die Gesellschaft ist im Übrigen befugt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet erscheinen, die Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf insbesondere auch Unternehmen mit gleichem oder anderem Geschäftszweck gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise veräußern oder auf andere Unternehmen übertragen.
Die Gesellschaft kann Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte im In- und Ausland erwerben und verwerten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter, in Sonderfällen auch anderer Art beteiligen sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaftsverträge abschließen."
7. Bestellung der Abschlussprüfer
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Stuttgart, Zweigniederlassung Hamburg, zu Prüfern des Jahres- und Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu bestellen.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) bis spätestens am Donnerstag, den 24. Oktober 2013, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
Hauptversammlung Marseille-Kliniken AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 (0)69/256 270 49 E-Mail: hv@adeus.de
zugehen.
Die Anmeldung muss die Identität des Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen; die Anmeldung sollte deshalb die Aktionärsnummer sowie Name und Adresse des Aktionärs enthalten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Anträge auf Umschreibung im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 24. Oktober 2013 bis zum Ende der Hauptversammlung am 31. Oktober 2013 zugehen, im Aktienregister erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 31. Oktober 2013 vollzogen werden.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden.
Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126 b BGB).
Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Adresse, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse an:
Hauptversammlung Marseille-Kliniken AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 (0)69/256 270 49 E-Mail: hv@adeus.de
Den Aktionären wird per Post ein Anmelde- und Vollmachtsformular übersandt. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht unter Verwendung dieses Anmelde- und Vollmachtsformulars zu erteilen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der
Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform und vorzugsweise
unter Verwendung des mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung übersandten
Anmelde- und Vollmachtsformulars zu erteilen. Auch in diesem Fall müssen sich
die Aktionäre rechtzeitig unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
Hauptversammlung Marseille-Kliniken AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg Telefax: +49 (0)69/256 270 49 E-Mail: hv@adeus.de
anmelden.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.marseille-kliniken.de/Hauptversammlung zur Verfügung.
Anträge oder Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Marseille-Kliniken Aktiengesellschaft "Hauptversammlung" Sportallee 1 22335 Hamburg
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter http://www.marseille-kliniken.de/Hauptversammlung veröffentlicht.
Berlin, im September 2013
Marseille-Kliniken Aktiengesellschaft
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Marseille-Kliniken AG Adresse: Sportallee 1, 22335 Hamburg Land: Deutschland Ansprechpartner: Thorsten Mohr Tel.: +49 (0)405 14 59-0 E-Mail: ir@marseille-kliniken.com Website: www.marseille-kliniken.de
ISIN(s): DE000A1TNRR7 (Aktie) Börsen: Entry Standard in Frankfurt, Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Hannover; Freiverkehr in Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1380032400398
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(END) Dow Jones Newswires
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