11.10.2017 19:07:56
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Ralf Stegner zu TOP 8: Wohin geht Ihre Reise?
TOP 8: Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs-Nr19/231)
Ich war ein wenig verwundert, dass einige Kolleginnen und Kollegen diesen Tagesordnungspunkt heute gerne ohne Aussprache abgehakt hätten. Denn wir reden hier nicht über eine kleine Verwaltungsformalität, sondern ein Thema, das uns gemeinsam seit mittlerweile über drei Jahre umtreibt. Es geht darum, wie wir mehr Menschen an unserer Demokratie beteiligen. 2014 haben wir uns gemeinsam mit allen damaligen Landtagsparteien auf den Weg gemacht, um der sinkenden Wahlbeteiligung etwas entgegen zu setzen. Und ein Jahr später haben wir dann hier im Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen, SSW und SPD unseren gemeinsamen Antrag "Demokratie lebt auch von Wahlbeteiligung" verabschiedet. Ich erinnere Sie gerne noch einmal daran: Wir haben parteiübergreifend beschlossen, dass Informationen zur Wahl auch in den wichtigsten Migrantensprachen bereitgestellt werden. Gemeinsam haben wir auch beschlossen, die Wahlunterlagen künftig barrierefrei zu gestalten. Und beides haben wir dann auch im Landeswahlgesetz verankert. Jetzt die ebenso rasche wie - zumindest für uns - überraschende Kehrtwende der neuen Regierungskoalition. Sie legen uns einen Gesetzentwurf vor, um alles das wieder zu kippen.
Die Kritik in Öffentlichkeit und Presse an den neuen Wahlbenachrichtigungen war laut. Und in Teilen - das will ich nicht bestreiten - war sie auch berechtigt. Denn natürlich hätte das Innenministerium handwerklich zu einer besseren Lösung kommen müssen. Aber es gibt keine vernünftige Begründung, warum Sie jetzt das Kind mit dem Bade auskippen wollen. Es braucht keine einzige Änderung im Landeswahlgesetz, um zu einer besseren Lösung bei den Wahlbenachrichtigungen zu kommen. Stattdessen würde es reichen, wenn Sie Ihren Innenminister ran setzen, um mit seinen Expertinnen und Experten die Erfahrungen der Landtagswahl auszuwerten und es beim nächsten Mal besser zu machen. So viel Vertrauen in Ihre eigenen Leute dürfen Sie schon haben. Denn das Gesetz selbst schreibt ja gar nicht vor, wie Wahlbenachrichtigungen aussehen müssen. Die jetzige Regelung im Landeswahlgesetz sagt vielmehr nichts anderes, als dass das Innenministerium "Regelungen über die Gestaltung der Wahlbenachrichtigung, des Wahlschein-antrages, der Unterlagen für die Briefwahl und der Bekanntmachungen in Leichter Sprache sowie der wichtigsten Informationen zur Wahl auch in anderen Sprachen" trifft.
Um das noch einmal deutlich zu sagen: Sie wollen nicht nur die leichte Sprache auf Wahlbenachrichtigungen abschaffen, sondern die Wahlinformationen in den wichtigsten Migrantensprachen gleich mit dazu. Dabei gab es daran noch nicht einmal Kritik. Regelrecht entsetzt bin ich, dass Sie auf die Schnelle heute Morgen im Innen- und Rechtsausschuss im Vorgriff schon ein vereinfachtes Anhörungsverfahren für Ihren Gesetzesentwurf beschlossen haben. Dass die AfD gerne mitstimmt, wenn es gegen Migrantensprachen geht, leuchtet mir ein. Aber wohin geht Ihre Reise, liebe Koalitionäre? Ich habe den Eindruck, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie verrennen sich hier in vorauseilendem Gehorsam.
Entscheidend ist nur eine Frage: Stehen Sie nach wie vor zu unserem gemeinsamen Ziel, demokratische Beteiligung niedrigschwelliger zu machen? Wenn ja, dann ziehen Sie die Notbremse und lassen Sie Ihren Gesetzentwurf dort verschwinden, wo er hingehört.
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Pressekontakt: Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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