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13.05.2026 15:05:00
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Regierung will Ausbau von E-Ladestellen beschleunigen
Die Regierungskoalition von ÖVP, SPÖ und NEOS will den Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen forcieren. Zudem sollen, wie bereits angekündigt, die Intervalle für die Pickerl-Erneuerung vergrößert werden, sagte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Erleichterungen soll es auch für Genehmigungsverfahren im Straßenbau geben.
Mit der Intervallverlängerung für die �57a-Begutachtung - umgangssprachlich "Pickerl" - nähert sich Österreich die EU-weiten Mindeststandards von oben. Der Vorschlag ist Teil jener 160 Entbürokratisierungsmaßnahmen, die Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) Ende 2025 vorgestellt hatte. Bisher mussten Pkw hierzulande drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals kontrolliert werden, danach nochmals nach zwei Jahren und anschließend jährlich (3-2-1-Regelung). In Zukunft soll die erste Begutachtung erst nach vier Jahren erfolgen, danach zunächst alle zwei Jahre und ab dem zehnten Lebensjahr des Fahrzeugs jährlich (4-2-2-2-1-Regelung). Minimalstandard in der EU ist eine erste Kontrolle nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre.
Beide Vorhaben sollten noch diese Woche in Begutachtung gehen, kündigte Hanke an. Die Pickerl-Regeln sollen dann "spätestens Jänner nächsten Jahres" in Kraft treten und für alle Fahrzeuge, und nicht nur für neuzugelassene Pkws, gelten.
Schutzzonen sollen kein Hindernis mehr sein
Eine Novellierung des Bundesstraßengesetzes soll den Ausbau von Ladestellen am "hochrangigen Straßennetz" beschleunigen. Bisher hätten "bestehende Schutzzonen und damit einhergehende Beschränkungen neue Ladeinfrastruktur verzögert oder teilweise verhindert", hieß es in einer begleitenden Aussendung.
Im Straßenbau will die Regierung dann verhindern, dass "erlassene Planungsgebietsverordnungen nicht nach Ablauf der mit fünf Jahren festgesetzten Frist erlöschen", ohne dass das Genehmigungsverfahren positiv abgeschlossen werden kann. Man reagiere damit auf teils lange Verfahrensdauern "von komplexen und langwierigen Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz".
Mehr digital, weniger Bürokratie
Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sah in den heutigen Beschlüssen "den nächsten Schritt" zu mehr Digitalisierung. In Zukunft würden elektronische Fahrtenschreiber-Nachweise ausreichen, Werkstätten müssten Daten von Überprüfungen nicht mehr auf Papier aufbewahren. Die neuen Pickerl-Regeln würden auch für Traktoren gelten, hob Pröll hervor: "Landwirte profitieren direkt."
Für NEOS-Staatssekretär Schellhorn waren in Bezug auf das Pickerl drei Punkte wichtig. Das Ansinnen sei direkt von einem Bürger gekommen und online eingebracht worden. Der Beschluss sei ein Schritt weg von der Übererfüllung europäischer Standards. Und schließlich sah auch er einen "Entbürokratisierungsschub". Es zeige sich, dass "Entbürokratisierung nicht ohne Digitalisierung stattfinden kann", so Schellhorn. Auch Fahrschulen hätten künftig weniger Auflagen, könnten ihre Preise rein digital veröffentlichen.
Neue Regeln für ukrainische Autos
Entfallen soll dann zudem eine bisherige Sonderregelung für ukrainische Fahrzeuge. Ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht müssen ihre Autos künftig in Österreich anmelden, zur "Pickerl"-Begutachtung sowie Versicherungssteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen. Um Härtefälle zu vermeiden, sei eine Übergangsfrist für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 nach Österreich gekommen sind, sollen ab dem 1. Jänner 2027 die allgemeinen Regeln ohne besondere Übergangsbestimmungen gelten.
Ohne Zutun der Regierung wären die Sonderregeln mit 4. März 2027 ausgelaufen, wie ein APA-Faktencheck jüngst ergab. Seit Anfang 2025 würden ukrainische Kfz demnach auch nicht mehr als Fluchtautos, sondern als verwertbares Vermögen in der Grundversorgung gewertet. Personen mit teuren ukrainischen Autos haben also keinen Anspruch auf Grundversorgung oder eine andere Form der Sozialleistung.
Asfinag begrüßt Erleichterung für E-Ladestellen
Erfreut über die neuen Regeln zum Ausbau von E-Ladestationen zeigte sich die Asfinag. "Tanken und Laden sind beim vertraglich verankerten Gebietsschutz nicht mehr länger gleich geregelt. Das bringt für uns Rechtssicherheit weil einzelvertragliche Verhandlungen mit Mineralölkonzernen beziehungsweise Pächtern vor entsprechenden Ausschreibungen nicht mehr Voraussetzung sind und bedeutet einen Schub für nachhaltige Mobilität in Österreich", sagen die Asfinag-Vorstände Herbert Kasser und Hartwig Hufnagl.
spo/jog/ivn/cri
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