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17.04.2026 09:38:00
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Ren? Benko bleibt weitere zwei Monate in U-Haft
Als Grund für die Entscheidung auf den Verzicht der Verhandlung nannte sein Anwalt Norbert Wess zwei Kritikpunkte: Einerseits habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Stellungnahme zur Verlängerung der U-Haft erst spät zugestellt. Andererseits sehe sich Benko durch die jüngste Medienberichterstattung zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vorverurteilt. Der OGH hatte Anfang des Monats eine Grundrechtsbeschwerde Benkos im Zusammenhang mit seiner U-Haft abgewiesen.
Die WKStA wies den Vorwurf, die Stellungnahme zu spät zugestellt zu haben, zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: "Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme."
hel/sag
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