21.01.2016 22:52:38
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Rheinische Post: Kommentar / Gesetz verschärfen = Von Christian Schwerdtfeger
Düsseldorf (ots) - Auf den ersten Blick ist es eine ungeheuerliche
Panne der beiden JVA-Beamten, dass sie in Köln einen verurteilten
Sexualstraftäter bei einem Ausgang entkommen lassen konnten - und das
auch noch in einem Brauhaus. Sicherlich ist ihnen auch eine Mitschuld
anzulasten. Doch die Hauptverantwortung liegt nicht bei den
Aufsehern, sondern in der Gesetzgebung. Sie schreibt vor, dass
Straftäter in Sicherungsverwahrung mehrmals im Jahr beaufsichtigten
Freigang haben dürfen - Sicherungsmaßnahmen sind dabei nicht zwingend
vorgeschrieben. So trug auch der Sexualstraftäter bei seinem Freigang
keine Fesselung. Und das, obwohl er zuvor im Gefängnis jegliche
Therapie-Maßnahmen verweigert hatte. Eine Veränderung der
Rechtsprechung wäre daher nötig. Ein verurteilter Sexualstraftäter,
der Therapien ablehnt, darf kein gesetzliches Anrecht auf Freigang
haben. Und wenn er beaufsichtigt die Gefängnismauern verlassen darf,
dann nur mit elektronischen Fußfesseln, damit man ihn im Falle einer
Flucht sofort orten und wieder einfangen kann.
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Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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