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18.06.2018 23:23:44

Rheinische Post: Kommentar / Haltungsverbot muss her = Von Christian Schwerdtfeger

Düsseldorf (ots) - Wer in NRW einen großen Hund (ab 40 Zentimeter Höhe) halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Diesen muss er den zuständigen Behörden vorlegen. Macht der Halter das nicht, verstößt er gegen das Landeshundegesetz und macht sich strafbar. Das ist vernünftig und richtig so. Wer giftige Skorpione, Spinnen und Schlangen zu Hause hält, muss keine entsprechende Qualifikation zur Haltung nachweisen. Dabei können diese Tiere - genauso wie Hunde - für Menschen zur tödlichen Gefahr werden. Wer Vogelspinnen oder Würgeschlangen hält, muss dies noch nicht einmal den Behörden melden. Eine entsprechende Anzeigepflicht besteht nicht. Und ein Haltungsverbot besonders gefährlicher Reptilien gibt es auch nicht. Das ist unverständlich. Bestimmte Exoten gehören einfach nicht in deutsche Wohnzimmer - und schon gar nicht in die Hände von Laien. Daher sollte die Haltung von besonders giftigen und gefährlichen Tieren gesetzlich verboten werden. Und für Reptilien, die den Menschen nicht tödlich verletzen können, sollte eine Anzeigepflicht bestehen.

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Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

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