21.06.2014 00:13:00
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Rheinische Post: Ministerien legen Referentenentwurf für umfassende Frauenquote vor
Düsseldorf (ots) - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und
Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) haben am Freitag ihren
Gesetzentwurf für eine umfassende Geschlechterquote zur
Referentenabstimmung an die anderen Ministerien der Bundesregierung
geschickt. In dem rund 120 Seiten starken Papier, das der in
Düsseldorf erscheinenden Zeitung "Rheinische Post" (Samstagausgabe)
vorliegt, werden vor allem konkrete Ziele für eine bessere Förderung
von Frauen in den Führungsetagen der Wirtschaft aber auch in denen
der öffentlichen Verwaltung formuliert. Demnach soll es nicht nur
eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte
börsennotierter Unternehmen geben, sondern auch eine Reform der
jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst
betreffen. Zunächst sieht der Entwurf vor, in börsennotierten
Unternehmen, deren Aufsichtsräte aus Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbank bestehen, ab 2016 eine fixe Geschlechterquote von 30
Prozent einzuführen. Stehen danach neue Wahlen an, ist die Quote
anzuwenden, laufende Mandate dürfen bis zum regulären Ende bestehen
bleiben. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze leer. Zudem
müssen die Unternehmen darüber berichten, ob sie die Quote erreichen
konnten oder, falls nicht, welche Gründe für das Nichterreichen
bestehen. Laut Gesetzentwurf soll außerdem "möglichst synchron zu
den neuen Regelungen für das Privatrecht" eine Erhöhung des Anteils
weiblicher Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, in
Gerichten und in Unternehmen des Bundes jeweils ab der untersten
Führungsebene erreicht werden. Als Unternehmen des Bundes werden
gelten solche Firmen, an denen der Bund Anteile von mehr als 50
Prozent hält. Darüber hinaus sollen künftig auch andere
börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen verpflichtet sein,
"Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren
Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen
festzulegen". Weil dazu nicht nur Aktiengesellschaften sondern etwa
auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene
Genossenschaften (eG) zählen, geht die Regierung laut Gesetzentwurf
von rund 3500 betroffenen Unternehmen aus. Eine Mindestquote soll es
für diese Zielvorgaben aber nicht geben. Bis zum 4. Juli können sich
die anderen Ministerien nun zu dem Entwurf äußern. In einer Woche, am
27. Juni, soll der Entwurf auch an die Länder und die betroffenen
Verbände geschickt werden.
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Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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