16.01.2015 20:43:00

Rheinische Post: Rauchstopp für Balkonien

Düsseldorf (ots) - Raucher können einem nur noch leid tun. Erst werden sie aus öffentlichen Gebäuden verbannt, dann aus der Kneipe verjagt. Jetzt ist nicht einmal mehr der eigene Balkon als Qualm-Reservat zugelassen. Der Bundgerichtshof verpflichtet Mieter zu rauchfreien Zeiten - auch vor der eigenen Balkontür. Das erprobte Argument: "Rücksicht auf andere . . ." Denn der Duft von Freiheit und Abenteuer könnte auch zum Nachbarn ziehen. Wer heute noch rauchen will, geht meilenweit, nicht mehr nur zum Automaten, sondern in eine eigens ausgewiesene Räucherecke. Der BGH hat den Rauchern etwas gehustet. Zu Recht, er bestätigt die Auffassung, dass da, wo Vernunft im Umgang miteinander nicht aus Einsicht garantiert ist, Grenzen gezogen werden müssen. Im einschlägigen Fall hätte auch eine Verständigung zwischen den Balkon-Nachbarn zum selben Ergebnis führen können. Motto: "Wer wird denn gleich in die Luft gehen?" So aber hatte das Landgericht Potsdam die undankbare Aufgabe, eine Hausordnung zu erlassen. Ob damit der Hausfrieden einkehrt? Friedenspfeifen werden nicht wirken.

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