Streit mit Großaktionär 29.04.2020 09:41:00

RHÖN-Vorstand will außerordentliche Hauptversammlung einberufen - Aktie im Minus

RHÖN-Vorstand will außerordentliche Hauptversammlung einberufen - Aktie im Minus

Damit werde dem Einberufungsverlangen von Asklepios vollumfänglich und dem von B. Braun teilweise stattgegeben, teilte RHÖN-KLINIKUM am späten Dienstagabend mit. Da die Veranstaltung wegen der Corona-Einschränkungen online durchgeführt werden würde, ist allerdings noch die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.

Die Hauptversammlung soll innerhalb der Annahmefrist des Übernahmeangebots von Asklepios, also spätestens bis zum 6. Mai für den 3. Juni 2020 einberufen werden. Dadurch würde sich die Annahmefrist auf insgesamt zehn Wochen verlängern, also bis zum Ablauf des 17. Juni 2020.

Außerdem teilte Rhön mit, dass das Unternehmen mit gerichtlichem Schreiben vom 28. April 2020 informiert wurde, dass der Aktionär B. Braun eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung und eine gerichtliche Bestellung des Versammlungsleiters beantragt habe.

Die Aktie von RHÖN-KLINIKUM gibt am Mittwoch leicht nach. Das Papier verliert auf XETRA kurz nach Handelsstart 0,33 Prozent auf 18,20 Euro.

BAD NEUSTADT A. D. SAALE (dpa-AFX)

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Bildquelle: RHÖN-KLINIKUM AG

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