08.02.2024 18:44:38
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ROUNDUP/Anhörung vor Supreme Court: Trumps Teilnahme an Vorwahlen im Fokus
WASHINGTON (dpa-AFX) - Es ist ein Fall mit potenziell enormer politischer Sprengkraft: Das Oberste Gericht der USA hat sich mit der zentralen Frage befasst, ob sich der frühere US-Präsident Donald Trump für eine Teilnahme an den Vorwahlen für die republikanische Präsidentschaftskandidatur disqualifiziert haben könnte. Bei einer mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Anhörung am Donnerstag diskutierten die Richterinnen und Richter des Supreme Court die Argumente beider Seiten. Trump hatte sich an das Gericht gewandt, um einen Beschluss aus dem Bundesstaat Colorado zu kippen, wonach er sich aufgrund seiner Rolle in Verbindung mit dem Angriff auf das US-Kapitol 2021 für die Vorwahl disqualifiziert habe.
Trump will bei der US-Präsidentenwahl Anfang November erneut für die Republikaner kandidieren. Wer als Präsidentschaftskandidat antreten will, muss sich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Kläger versuchen seit einiger Zeit in verschiedenen Bundesstaaten, Trumps Teilnahme an den Vorwahlen zu verhindern und den Namen des 77-Jährigen von Wahlzetteln streichen zu lassen. Die Richterinnen und Richter nutzen den Termin am Donnerstag, um eine Vielzahl an Fragen zur Argumentation beider Seiten zu stellen. Mit einer Entscheidung des Supreme Court ist erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.
Trumps-Anwalt Jonathan Mitchell verdeutlichte vor dem obersten Gericht des Landes seine Forderung, dass sein Mandant nicht vom höchsten Amt im Staat disqualifiziert werden dürfe. Die sogenannte Aufstandsklausel in der Verfassung beziehe sich nur auf ernannte und nicht gewählte Amtsträger wie Präsidenten, argumentierte er. Die Klausel besage sinngemäß, dass niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden darf, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat.
Zwar werden in der Passage für solche höheren Ämter einige Beispiele genannt, nicht explizit aufgeführt wird aber das Amt des Präsidenten. Mitchell sagte außerdem, dass der Kongress erst ein entsprechendes Gesetz verabschieden müsse, damit die Aufstandsklausel in Kraft trete.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die beispiellose Attacke auf den US-Parlamentssitz vor fast genau drei Jahren: Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 gewaltsam das Kapitol in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl von 2020 formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede durch unbelegte Behauptungen aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg durch massiven Betrug gestohlen worden sei.
Auf Grundlage dieser Ereignisse versuchen Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten seit geraumer Zeit auch, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentschafts-Vorwahlen streichen zu lassen.
Der Vertreter der Gegenseite, Jason Murray, sagte, Trump habe sich durch seine Beteiligung an einem Aufstand eindeutig disqualifiziert. Es gebe keinen Grund für die Annahme, dass der 14. Verfassungszusatz nicht auch den Präsidenten einschließe. Die entsprechende Passage im Gesetz sei bewusst weit gefasst. Die Bundesstaaten seien befugt, dafür zu sorgen, dass die Stimmen ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht an einen Kandidaten "verschwendet" würden, der qua Verfassung von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen sei./trö/DP/jha
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