21.01.2008 12:45:00
|
ROUNDUP: Banken sehen Pläne gegen umstrittene Kreditverkäufe skeptisch
Eine solche Regelung hätte "nicht nur für den Finanzplatz Deutschland, sondern für den Wirtschaftsstandort insgesamt weitreichende negative Konsequenzen", heißt es in der am Montag bekanntgewordenen Stellungnahme. Die Sorgen von Bankkunden im Zusammenhang mit Kreditverkäufen würden aber sehr ernst genommen. Auch gingen die Vorschläge aus der Bundesregierung teils in die richtige Richtung. Einige hätten jedoch negative Folgen.
Union und SPD sowie Verbraucherschützer fordern schärfere Vorgaben und mehr Transparenz beim rasant wachsenden Handel mit Krediten für Hausbauer, Konsumenten oder Unternehmen. Auch die Wohnungswirtschaft und kleinere Unternehmen fordern einen besseren Schuldnerschutz beim Verkauf von Kreditforderungen. Hintergrund ist, dass deutsche Banken milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien - verkauft haben, um Bilanzen zu sanieren. Dies ist international üblich und gilt grundsätzlich als sinnvoll, weil Banken sich so günstig refinanzieren und sich dies letztlich in niedrigeren Zinsen niederschlägt. In der Regel merkt der Kunde von den Refinanzierungen nichts, da der Kredit weiter von der Bank verwaltet wird.
Es gibt aber Fälle, in denen Kunden plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun haben. Einige wollen billig erworbene Kreditpakete dann nicht verwalten, sondern schnell profitabel verwerten. Sie sollen teils ruppig vorgehen und sehr rasch Zwangsversteigerungen von Wohneigentum anordnen. Verkauft werden auch nicht notleidende, vertragsgerecht abgezahlte Kredite. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Februar 2007 können Forderungen aus Kreditverhältnissen grundsätzlich ohne Zustimmung des Kreditnehmers übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Gesetzgeber will Missbrauch einen Riegel vorschieben. Ein von der SPD favorisiertes Sonderkündigungsrecht von Darlehensnehmern ohne Vorfälligkeitsentschädigung lehnt auch die Union ab. Damit werde der Verkauf von normalen Krediten unmöglich. Daneben wird diskutiert, Banken zu Angeboten für Kreditverträge zu verpflichten, deren Forderungen nicht veräußert werden dürfen und die damit nicht abtretbar sind. Abtretungsfreie Kredite werden bereits angeboten.
Vorgeschlagen wird auch, dass eine Bank dem Schuldner rechtzeitig vor Auslaufen einer Zinsbindung mitteilen muss, ob die Bereitschaft zu einem Folgeangebot besteht. Wird eine Kreditforderung abgetreten, solle der Kunde sofort informiert werden. Diskutiert werden ferner ein erweiterter Kündigungsschutz von Darlehensnehmern bei Immobilienkrediten sowie ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch bei ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung.
Die Bundesbank hatte zuletzt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft für mehr Transparenz angeregt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fordert ein gesetzliches Verbot der Abtretung von Krediten an Nichtbanken. Eine Abtretung dürfe nur zulässig sein, wenn auch der neue Gläubiger das vom Schuldner eingegangene Vertragsverhältnis auch als Bankgeschäft fortführe. Eine Informationspflicht sei keineswegs ausreichend./sl/DP/she
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!