16.03.2013 17:22:35
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ROUNDUP: Banken und Sparkassen kritisieren Pläne für Honorarberater
Kritisch sei die geplante Sonderbehandlung der Finanzanlagenvermittler. Diese würden durch Gewerbeämter beaufsichtigt und nicht durch die Finanzaufsicht Bafin: "Dies erscheint sowohl im Hinblick auf den Anlegerschutz als auch aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit nicht zielführend." Die eingeschränkte Zulässigkeit von Festpreisgeschäften in der Honoraranlageberatung entspreche nicht den Kundeninteressen.
Nach den Regierungsplänen sollen Verbraucher häufiger auf unabhängige Berater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren. Damit soll eine Alternative zum bisher verbreiteten Provisionsmodell gesetzlich geregelt werden. Honorarberater müssen einen ausreichenden Marktüberblick haben und dürfen nur gegen Honorar beraten. Sie dürfen sich nicht auf eigene Finanzinstrumente oder solche Anlagen beschränken, die von nahestehenden Finanzfirmen angeboten werden.
Der Berufsverband Deutscher Honorarberater spricht von einem einen ersten Schritt, dem weitere Schritte folgen müssten. So bleibe die Versicherungsvermittlung komplett ausgenommen. Kritisiert wird zudem die zweigeteilte Regulierung nach dem Kreditwesengesetz sowie der Gewerbeordnung. Dies behindere eine umfassende Beratung zu allen Finanzinstrumenten. Die Einführung eines "Honorar-Finanzanlagenberaters" irritiere daher Verbraucher.
Ähnlich äußern sich Verbraucherschützer: "Ein Honorarberater muss (...) in der Lage sein, aus dem gesamten Spektrum von Finanzprodukten optimale individuelle Lösungen für seine Kunden zu entwickeln", argumentieren Verbraucherzentralen. Für eine funktionierende Regulierung sei ein eigenes Honorarberatergesetz nötig. Der Gesetzentwurf verkenne zudem die tatsächlichen Probleme am Markt für Finanzberatung. Diese bestünden darin, "dass die Beratung nicht dem Bedarf des Ratsuchenden entspricht"./sl/DP/stk
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