22.08.2014 17:00:47

ROUNDUP: Bundeskartellamt leitet kein Missbrauchsverfahren gegen Google ein

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt wird im Streit deutscher Presseverlage mit Google ums Durchsetzen des Leistungsschutzrechtes kein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern einleiten. Die Behörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media hatten zwölf Verlage Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen." Das Bundeskartellamt beobachte unabhängig von der Beschwerde der VG Media das konkrete Verhalten und die belegbaren Reaktionen von Google auf die Forderungen der einzelnen Verlage oder der VG Media und werde gegebenenfalls die Einleitung eines Kartellverfahrens gegen Google von Amts wegen prüfen.

Das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" (LSR) sieht vor, dass Verlage für die Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und Aggregatoren Lizenzgebühren verlangen können. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, zu bezahlen. Die Verlage hatten sich daran gestört, dass sie von Google schriftlich aufgefordert worden waren, auf die Durchsetzung des LSR ganz zu verzichten und zu erklären, keine Vergütungsansprüche gegen Google geltend zu machen.

Das Bundeskartellamt erklärte nun, die von VG Media in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe beschränkten sich überwiegend darauf, auf die Möglichkeit von Kartellrechtsverstößen durch Google hinzuweisen, wenn Verlage sich bei dem Dienst Google News auf dieses LSR berufen. "Sie knüpfen aber nicht an ein konkretes Verhalten von Google an", bemängelt die Behörde. "Dies gilt auch für den Beschwerdevorwurf, dass Google den Presseverlagen bei der Listung von Suchergebnissen in der allgemeinen Google-Suche Nachteile zufüge, um sie zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Leistungsschutzrechts zu zwingen."/chd/DP/stb

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