21.05.2014 16:53:47

ROUNDUP: Einreisesperren bei Sozialmissbrauch in der Ressortabstimmung

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett wird noch vor der Sommerpause Maßnahmen gegen einen möglichen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer beschließen. Das kündigte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin an. Der Gesetzentwurf befindet sich seinen Angaben zufolge derzeit in der Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien. Zu den konkreten Inhalten wollte sich der Sprecher nicht äußern.

Grundsätzlich ist schon seit zwei Wochen bekannt, dass die Regierung befristete Einreisesperren und Beschränkungen beim Kindergeld plant. Die Wochenzeitung "Der Freitag" veröffentlichte jetzt einige weitere Details aus dem vorläufigen Gesetzentwurf. So solle Zuwanderern aus der EU für bis zu fünf Jahre zwingend die Wiedereinreise verboten werden, wenn sie beim Missbrauch von Sozialleistungen ertappt werden. Wer sich durch falsche oder unvollständige Angaben eine Aufenthaltserlaubnis erschleicht, muss dem Bericht zufolge mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Bereits bekannt ist, dass Zuwanderer aus anderen EU-Staaten nur noch ein befristetes Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bekommen sollen. Der unberechtigte Bezug von Kindergeld soll dadurch verhindert werden, dass der Antragsteller eine Steueridentifikationsnummer vorlegen muss.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt bezeichnete die Pläne mit Blick auf die Europawahl als "populistisches Wahlkampfgetöse". In der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag) beklagte sie, Wiedereinreisesperren seien europarechtswidrig und bloße Augenwischerei.

Anlass für die gesetzliche Neuregelung war die CSU-Kampagne "Wer betrügt, der fliegt", mit der die Christsozialen vor einem massenhaften Missbrauch von Sozialleistungen durch Bulgaren und Rumänen gewarnt hatten. Bürger aus diesen beiden jungen EU-Staaten haben seit dem 1. Januar freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Einige Kommunen fühlten sich jedoch durch den steigenden Zuzug von sozial schwachen Osteuropäern überfordert.

Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen zu zahlen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hielt allerdings am Dienstag in einem Gutachten fest, dass man sogenannten Armutszuwanderern dann Hartz IV verweigern darf, wenn die Betroffenen ausschließlich nach Deutschland kamen, um Sozialhilfe zu beziehen.

2013 haben in Deutschland lebende Ausländer Hartz-IV-Leistungen in Höhe von rund 6,7 Milliarden Euro bezogen - etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens. Auf die rund 900 000 Ausländer aus Nicht-EU-Staaten entfielen fünf Milliarden Euro, auf die 311 000 Zugewanderten aus den anderen EU-Ländern 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des Vize-Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), hervor.

Darin sind die Gesamtaufwendungen für Hartz-IV-Leistungen 2013 mit 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Bundesbürger erhielten davon 26,8 Milliarden Euro. Die Liste der Hartz-IV-Bezieher aus Nicht-EU-Staaten wird angeführt von Türken (348 263 Personen), Irakern (51 963) und Russen (42 516). Die Zahl der deutschen Hartz-IV-Empfänger lag zuletzt bei 4,8 Millionen (2010: 5,2 Millionen). Bei den Ausländern insgesamt stagnierte die Zahl, bei Nicht-EU-Ausländern gab es einen Rückgang./ax/vs/DP/bgf

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