19.07.2013 18:03:47

ROUNDUP: EnBW-Ausschuss streitet über Umgang mit Informationslecks

    STUTTGART (dpa-AFX) - Im EnBW-Untersuchungsausschuss (EnBW) EBK.FSE> haben Grün-Rot und die Opposition über den Umgang der CDU mit vertraulichen Informationen gestritten. Landtagspräsident Guido Wolf (CDU) erklärte am Freitag in Stuttgart, warum er einem Hinweis von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) vom Herbst 2012 auf ein Leck in dem parlamentarischen Gremium nicht nachgegangen sei. Er habe "sorgfältig und abgewogen" gehandelt, da der Minister keine Namen genannt und sein Schreiben als vertraulich gekennzeichnet habe, sagte Wolf in der vorerst letzten Sitzung des Landtagsgremiums mit Zeugenbefragungen.

    Grünen-Obmann Uli Sckerl bemängelte, dass Wolf nicht gehandelt habe, obwohl er wusste, dass jemand aus dem Ausschuss Dokumente an den früheren Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) weitergegeben hatte. "Ich hätte von meinem Landtagspräsidenten erwartet, dass er sich um Aufklärung bemüht", sagte Sckerl.

    Später hatte sich herausgestellt, dass der damalige Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) Material an den Hauptzeugen Mappus übergeben hatte. Nach Überzeugung von Sckerl hätte der im Februar 2013 von seinem Amt zurückgetretene Müller früher seinen Hut nehmen müssen, wäre Wolf der Sache nachgegangen.

    CDU-Obmann Alexander Throm sagte hingegen, Grün-Rot habe vergeblich versucht, Wolf mit Dreck zu bewerfen in der Hoffnung, etwas bleibe hängen. Auch der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger nannte Wolfs Umgang mit Stickelbergers Hinweisen verantwortungsvoll.

    Der Minister rechtfertigte vor dem Gremium die anonymisierte Form seines Hinweises. Alles andere wäre ein Eingriff ins informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gewesen. Auch einen weiteren Hinweis der Staatsanwaltschaft über eine Datenweitergabe des stellvertretenden Ausschussmitglieds Winfried Mack (CDU) an Mappus hatte Stickelberger im April 2013 nur ohne Namen weitergegeben. Daraufhin hatte sich Wolf allerdings an den Minister gewandt, um grünes Licht für eine Weitergabe an den neuen Ausschuss-Vorsitzenden Klaus Herrmann zu erhalten.

    Mack gestand vor dem Ausschuss ein, die Weiterleitung einer nicht-öffentlichen E-Mail an Mappus im Februar 2012 sei ein Verstoß gegen das Ausschussgesetz gewesen. Der CDU-Fraktions- und CDU-Landes-Vize war deshalb im Juni als stellvertretendes Ausschussmitglied zurückgetreten. Er habe diese Mail nach einem Telefonat mit Mappus weitergeleitet, um den Parteifreund zu "beruhigen". Denn in der Mail war erwähnt, dass der Ausschuss auch Material erhalten hatte, das für Mappus entlastend wirken konnte. Nach Ansicht von Grün-Rot hat Mappus dadurch einen Monat vor seiner Befragung als Zeuge "Exklusivwissen" zur Vorbereitung erhalten.

    Der Untersuchungsausschuss soll die Umstände des von Mappus eingefädelten Rückkaufs von 45 Prozent der EnBW-Aktien von der französischen EDF klären. Er soll insbesondere die Frage beantworten, ob der vom Land gezahlte Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro für das Aktienpaket des Karlsruher Energieversorgers EnBW angemessen war.

    Der Ausschuss will nun am 9. Oktober über sein weiteres Vorgehen entscheiden. Dann soll klar sein, ob und wann das Gremium weitere Akten der Staatsanwaltschaft bekomme, sagte Sckerl. Zudem wartet der Ausschuss auf ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises. "Es kann sei, dass dann die Beweisaufnahme beendet ist und nur noch der Schlussbericht erstattet wird", sagte Sckerl. Vielleicht werde aber noch der Gutachter bei einem weiteren Termin befragt.

    Mappus' ehemaliger Finanzberater Dirk Notheis erschien am Freitag zwar vor dem Gremium, berief sich aber auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Somit sind von ihm keine weiteren Angaben zu dem Deal zu erwarten.

    Landesrechnungshofchef Max Munding rechtfertigte unterdessen erneut das Verhalten seiner Behörde bei der Prüfung des EnBW-Deals. Vorwürfe, der Rechnungshof habe voreingenommen und schlampig gearbeitet, weise er entschieden zurück. Die Prüfung hatte ergeben, dass beim EnBW-Deal Grundsätze der Landeshaushaltsordnung und der Landesverfassung ignoriert wurden. Auf dieser Grundlage hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Mappus und Notheis wegen Untreue beziehungsweise der Beihilfe dazu aufgenommen./bg/jug/DP/stw

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