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19.10.2011 16:58:32

ROUNDUP/Gericht: Ex-Chefjustiziar der HSH Nordbank zu Recht gekündigt

    HAMBURG (dpa-AFX) - Die HSH Nordbank hat ihrem früheren Chefjuristen Wolfgang Gößmann zu Recht die Kündigung ausgesprochen. Das Hamburger Arbeitsgericht wies am Mittwoch nach rund einstündiger Verhandlung eine Kündigungsschutzklage Gößmanns ab. Die Vorwürfe der Bank gegen den früheren Leiter der Rechtsabteilung seien berechtigt; eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar, urteilte die Kammer unter dem Vorsitz der Arbeitsrichterin Ulrike Höppner. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Landesarbeitsgericht ist möglich.

 

    Die HSH Nordbank hatte Gößmann im März dieses Jahres fristgerecht zum 30. September gekündigt, weil sie den Verdacht der Untreue oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen als gegeben ansah. Dagegen hatte sich Gößmann vor dem Arbeitsgericht zur Wehr gesetzt.

 

    Die Bank begründete die Kündigung unter anderem mit fragwürdigen Zahlungen an die mittlerweile insolvente Sicherheitsfirma Prevent. Im Zusammenhang mit einem schwierigen Rechtsstreit in der Türkei wurde Prevent beauftragt, Lobbyarbeit für die Bank zu leisten und erhielt ein Erfolgshonorar zugesagt, falls der so genannte "Shisha"-Fall zugunsten der Bank ausgehen würde. Nach einem juristischen Zwischenerfolg wies Gößmann 3,5 Millionen Euro zugunsten von Prevent an; am Ende unterlag die Bank jedoch. "Der Kläger hat unter anderem dadurch gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, dass er Erfolgshonorare in siebenstelliger Höhe an die Prevent AG freigegeben hat, ohne die Voraussetzungen für die Freigabe zu prüfen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

 

    Ähnlich dubios soll die Vergabe eines Gutachtens über die Bedingungen der Schiffsfinanzierung in der Türkei an die österreicherische Steuerberatungsfirma Hoffmann & Kammerstetter gewesen sein. Die Bank bezahlte dafür 1,6 Millionen Euro, doch das Gutachten sei "nicht werthaltig" gewesen, wurde nicht gelesen und offenkundig nicht gebraucht. Keiner der führenden Manager in der Bank will die kleine österreicherische Kanzlei als Gutachter ausgesucht haben; die Auftragsvergabe soll ein Vorstand zwischen Tür und Angel auf Betreiben Gößmanns abgezeichnet haben. An der Höhe des Honorars störte sich offenbar niemand.

 

    Gößmann und sein Anwalt bemühten sich, den früheren Vorstand Peter Rieck und den ehemaligen Leiter der Schifffahrtsabteilung, Harald Kuznik, für diese und andere Vorfälle verantwortlich zu machen. Die Anwälte der Bank wiesen das zurück, meistens allerdings unter Berufung auf vorliegende Schriftsätze.

 

    Gößmann und Prevent sind auch in die Fälle der unrechtmäßigen Kündigung des ehemaligen HSH-Vorstands Frank Roth sowie des früheren Leiters der New Yorker Niederlassung der Bank verwickelt. Dem New Yorker HSH-Banker sollen Verbindungen zu Kinderpornografie untergeschoben worden sein. Eine juristische Klärung dieser Affären steht noch aus; mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln./egi/DP/stw

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