17.08.2023 16:28:38
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ROUNDUP: Keine Ermittlungen nach Geldwäsche-Vorwurf gegen LNG-Manager
ROSTOCK (dpa-AFX) - Die Geldwäsche-Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des geplanten Rügener Flüssigerdgas-Terminals sind vom Tisch. Die Rostocker Staatsanwaltschaft sieht nach Prüfung einer Strafanzeige gegen den Manager der Deutschen Regas keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Zuvor hatte die "Ostsee-Zeitung" berichtet. In einem parallel laufenden Münchner Zivilverfahren wehrt sich die Deutsche Regas gegen weitere Vorwürfe, die der vom Ostseebad Binz beauftragte Anwalt Reiner Geulen erhoben hatte.
Die juristischen Auseinandersetzungen sind Teil der erbitterten Auseinandersetzungen zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen. Die Kommune fürchtet Umweltschäden und Tourismuseinbußen, die Deutsche Regas hingegen will das vom Bund gewünschte Terminal für Flüssigerdgas (LNG) betreiben. Geulen sei über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft informiert worden, sagte die Sprecherin der Ermittlungsbehörde. Er könne dagegen Beschwerde einlegen.
Vor dem Landgericht München I wehrt sich das Unternehmen gegen Vorwürfe mangelnder finanzieller Zuverlässigkeit und Transparenz, die Geulen in einer Pressemitteilung am 21. Juli publik gemacht hatte. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren I will die Deutsche Regas dem Anwalt mehrere Äußerungen als "unwahre Tatsachenbehauptungen" verbieten lassen.
In Geulens Pressemitteilung war unter anderem von einem intransparenten Finanzierungshintergrund die Rede, von fehlender Erfahrung der von der Deutschen Regas angeworbenen Investoren in der Energiebranche, außerdem von Hinweisen, dass "Finanzkörperschaften" von den Cayman Islands nach Deutschland transferiert worden sein sollen. Der Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens, Stephan Knabe, wies das am Rande der Verhandlung als "Lügenmärchen" und Kampagne" zurück.
Die 26. Zivilkammer ließ erkennen, dass sie den "intransparenten Finanzierungshintergrund" als Meinungsäußerung durchgehen lassen will. Zu den übrigen Punkten sagte die Vorsitzende Richterin, dass es sich dabei nach vorläufiger Auffassung der Kammer um Tatsachenbehauptungen handle. Die Kammer wollte am Nachmittag den Tenor der Entscheidung verkünden./chh/DP/jha
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