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27.10.2015 15:37:39

ROUNDUP/Konto für alle im Kabinett: Obdachlose und Asylbewerber als Kunden

BERLIN (dpa-AFX) - Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein einfaches Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen will. Von einem entsprechenden Gesetzesvorhaben, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, profitieren vor allem Obdachlose sowie Asylbewerber und Ausländer, die mit einer Duldung in Deutschland leben.

Sie waren bisher häufig als Kunden abgelehnt worden, weil sie entweder keinen festen Wohnsitz oder aber keine Ausweispapiere vorlegen konnten. In Zukunft sollen sie trotzdem bei einer Bank ihrer Wahl ein Konto eröffnen können. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des sogenannten Basiskontos ist, dass sie sich legal in der EU aufhalten. Der Inhaber des Basiskontos erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Er kann aber nicht sein Konto überziehen.

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung der freiwilligen Maßnahme aber nicht zufrieden. Mit dem geplanten Gesetz zu den Regelungen für Girokonten werden zum Teil auch EU-Vorgaben umgesetzt. Bei einigen Banken stößt das Gesetzesvorhaben auf wenig Begeisterung. Sie verweisen auf internationale Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, die eine eindeutige Identifizierung von Bankkunden verlangen.

In Deutschland sind nach früheren Schätzungen etwa 670 000 Menschen ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher. Nach dem großen Flüchtlingsandrang in den vergangenen Monaten ist allerdings davon auszugehen, dass die Zahl der "Kontolosen" hierzulande inzwischen auf über eine Million angewachsen ist.

Die Bundesregierung will die Banken mit dem geplanten Gesetz auch zwingen, ihre Girokonto-Konditionen so zu veröffentlichen, dass es für die Verbraucher leichter wird, das günstigste Angebot zu finden. Websites, auf denen die Konditionen verschiedener Anbieter verglichen werden, sollen zudem von staatlicher Seite ein Zertifikat erhalten, wenn ihre Angaben bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie nicht nur die Gebühren auflisten, sondern auch erwähnen, über wie viele Filialen und Geldautomaten die jeweilige Bank verfügt./sbr/DP/jha

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