25.06.2015 16:35:40

ROUNDUP: Länder nähern sich bei Grundsteuerreform an - Bayern will Autonomie

BERLIN (dpa-AFX) - In die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen der Länder über eine Reform der Grundsteuer kommt Bewegung. Mit Ausnahme Bayerns haben sich die Länder im Grundsatz auf eine Lösung verständigt, wie der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU), am Donnerstag in Berlin mitteilte. Danach würden Grundstücke in die Steuerbewertung mit ihrem Verkehrswert einbezogen werden, der aus ohnehin schon vorliegenden, zumeist elektronischen Daten gewonnen werden könne. Es sei wichtig, dass keine neuen Feststellungen nötig werden.

Unterschieden werden solle zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Für bestimmte Aufbauten solle es schematische Wertbemessungen geben - auch automatisiert auf Grundlage vorliegender Daten. Überprüft werden müssten noch die Folgen für die sogenannte Messzahl bei der Grundsteuer: "Wir wollen eine Länderöffnungsklausel haben, dass die Messzahl länderspezifisch festgelegt werden kann." Sonst würde die Grundsteuer in den Stadtstaaten in die Höhe schießen.

Hintergrund ist, dass mit der Neuregelung für mehr als 35 Millionen Grundstücke und Gebäude neue Steuerbescheide fällig werden, Der Aufwand soll daher in Grenzen gehalten werden. Die Reform soll in der Summe aufkommensneutral sein. Das heißt, für einige Immobilienbesitzer steigt die Steuer, für andere sinkt sie. Unterm Strich soll das Aufkommen aus der Steuer für den Fiskus gleichbleiben. Bayern pocht auf eine Länderautonomie für die Grundsteuer.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Der Bundesfinanzhof hatte 2010 eine Neuregelung angemahnt, auch das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Verfahren befasst. Die Steuerrichter hatten erklärt, es sei nicht länger hinzunehmen, dass sich die Besteuerung an den Einheitswerten orientiere, die in den alten Ländern auf dem Stand von 1964 und in den neuen Ländern von 1935 festgeschrieben sind. Die Werte liegen häufig unter dem tatsächlichen Verkehrswert. Die Steuerlast wird aufwendig ermittelt: Der Einheitswert wird zunächst mit einer Steuermesszahl multipliziert, deren Höhe von der Nutzung des Grundstücks abhängt. Auf das Produkt wird der Hebesatz der jeweiligen Kommune angelegt.

Er sei zuversichtlich, dass im nächsten Jahr ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt und ein deutlicher Schritt vorangekommen werde, sagte Schäfer. Der Wunsch Bayerns, die Grundsteuer vollständig in die Kompetenz der Länder zu überführen, sei grundsätzlich verständlich: "Aber man muss auch realistisch sein, dass es weder im Deutschen Bundestag noch unter den Ländern eine Mehrheit für eine solche Föderalisierung der Gesetzgebungskompetenz gibt." Jetzt sei es gelungen, 15 Länder hinter dem Vorschlag zu versammeln: "Es ist ein Jahrzehntprojekt, was auf die Schiene gestellt wird."/sl/DP/she

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