13.10.2023 09:37:38
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ROUNDUP: Stadtwerke-Verband fordert Nachbesserungen bei Wärmeplanung
BERLIN (dpa-AFX) - Der Stadtwerke-Verband VKU fordert Nachbesserungen am geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte, künftig gelte der sinnvolle Grundsatz: erst die Wärmepläne und Netze, dann die Heizungen.
Bürgerinnen und Bürger könnten am Wärmeplan ihrer Kommune ablesen, ob in ihrer Straße ein Anschluss ans Fernwärmenetz komme, das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt oder das Gasnetz auf "grüne" Gase wie Wasserstoff umgerüstet werden solle. "Doch damit die kommunalen Wärmepläne keine Papiertiger bleiben, sondern auch entsprechende Milliardeninvestitionen der Stadtwerke in den Ausbau ihrer Netze und Anlagen folgen können, müssen die Abgeordneten das Gesetz noch verbessern."
Der Bundestag berät am Freitag erstmals über einen Gesetzentwurf zur Wärmeplanung. Dieser steht in enger Verbindung zur beschlossenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Es sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz gilt ab 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete.
Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100 000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10 000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können.
Liebing forderte, der Ausbau der Fernwärme solle mit 3 Milliarden pro Jahr bis 2035 finanziert werden. Bisher seien es nur 3 Milliarden insgesamt bis 2028. "Wer klare Ausbauziele hat, sollte nicht am falschen Ende sparen", so der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Er kritisiert außerdem, dass nach dem Entwurf neue Wärmenetze bereits ab Anfang 2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen gespeist werden sollen. "Diese Frist ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Es handelt sich um längst durchgeplante Projekte oder Projekte, die bereits im Bau sind. Sie brauchen Vertrauensschutz. Dafür sollten die Abgeordneten die Frist um drei Jahre bis 2027 verlängern, um Investitionssicherheit zu gewähren und den Bau von Wärmenetzen, deren Planung bereits steht, nicht zu gefährden."/hoe/DP/ngu

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