12.07.2014 05:10:58
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Saarbrücker Zeitung: Gastronomie und Lebensmittelhandel müssen bald vor allergenen Stoffen warnen
Die entsprechende Verordnung dazu ist derzeit in der Ressortabstimmung. Sie sieht laut Zeitung vor, dass Ladenbesitzer auf einem Schild neben dem Lebensmittel auf die Inhaltsstoffe hinweisen müssen. Auch Aushänge in den Verkaufsstätten sind demnach möglich, auf alle Fälle müssen die schriftlichen oder elektronischen Informationen gut sicht- und lesbar sein. Gastronome sollen die Hinweise auf allergene Stoffe auch in ihren Speise- und Getränkekarten veröffentlichen.
Die Bundesregierung setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Union aus dem Jahr 2011 um. In Kraft treten soll die Verordnung Ende des Jahres. Der Minister betonte, man habe dafür gesorgt, "dass die Regeln praktikabel und unbürokratisch sind, gerade auch für kleine handwerkliche Betriebe und für die klassische Ladentheke". In Ausnahmefällen werde deshalb eine nachprüfbare mündliche Auskunft zugelassen.
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