08.10.2017 14:20:40
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Schärferes Gesetz in NRW: Tausende Spielhallen vor dem Aus?
DÜSSELDORF/KÖLN (dpa-AFX) - Die meisten der rund 4000 Spielhallen in Nordrhein-Westfalen stehen nach Ansicht der Deutschen Automatenwirtschaft kurz vor der Schließung. Am 1. Dezember endet die Übergangsfrist für das deutlich verschärfte Glückspielgesetz. Der Dachverband der Automatenwirtschaft geht davon aus, dass dann zwischen 60 und 70 Prozent der Spielhallen in NRW schließen müssen. Bis zu 7000 Menschen würden gleichzeitig ihren Arbeitsplatz verlieren - hinzu kämen weitere Jobverluste in der Automatenindustrie.
Das Gesetz sieht dann unter anderem einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen einzelnen Spielhallen und etwa zu öffentlichen Schulen oder Jugendtreffs vor. Die Entscheidung darüber, wer seine Halle schließen muss, liegt bei den Kommunen. Viele Kommunen fühlten sich allerdings unsicher bei der Umsetzung des Gesetzes, sagte Andreas Wohland vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Zwar liefert ein Erlass aus dem Innenministerium Kriterien zur Entscheidung, welche Spielhalle geschlossen wird. Die letztendliche Auswahl liege aber bei den Kommunen, sagte Wohland. Sie müssten sich dann mit den Betreibern auseinandersetzen - die würden vor Ort "mobil machen".
Überall würden Betreiber Ausnahmen beantragen - teils mit "blumigen" Begründungen, sagte Wohland. "Der Härtefall darf nicht der Regelfall werden", warnte Tobias Dunkel, Sprecher im NRW-Innenministerium.
Die Stadt Köln, wo es derzeit 239 Spielhallen gibt, will die neue Gesetzeslage "restriktiv und konsequent umsetzen". Wie viele Hallen dort schließen müssen, könne man aber nicht prognostizieren.
Die Automatenwirtschaft sieht das Gesetz kritisch. "Es fördert den Schwarzmarkt und hintertreibt den Spielerschutz", erklärte Georg Steck, Sprecher des Vorstands. Der geänderte Glücksspielstaatsvertrag war im Juli 2012 bundesweit in Kraft getreten. Betreibern und Kommunen wurde anschließend eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewehrt, die am 1. Juli 2017 endete. Das Innenministerium in NRW verschob den Termin um weitere fünf Monate./thn/DP/he

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