28.02.2016 22:12:38
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Schwäbische Zeitung: Absage an Feinde des Rechtsstaats - Leitartikel zur Volksabstimmung in der Schweiz
Denn was die Rechtspopulisten und ihre Anhänger wollten, ist nicht mit den Grundsätzen eines Rechtsstaats vereinbar - egal ob dieser Rechtsstaat nun Schweizerische Eidgenossenschaft oder Bundesrepublik Deutschland heißt. In einem Staat, der einen straffällig gewordenen Ausländer nicht in einem individuellen Verfahren vor ein unabhängiges Gericht stellt, das prüft, ob eine Abschiebung tatsächlich tatangemessen ist, in einem solchen Staat müsste man wirklich die Frage stellen, ob eine Herrschaft des Unrechts besteht.
Natürlich haben auch Ausländer in einem Rechtsstaat als mutmaßliche Täter, Angeklagte und Verurteilte Rechte. Rechte, die auch vor dem Hintergrund einer solch epochalen Herausforderung wie der Flüchtlingskrise nicht verhandelbar sind oder relativiert werden können. Anders als von Demagogen hierzulande oder anderswo behauptet, bedeutet das aber nicht, dass ein Rechtsstaat keine Handhabe etwa gegen den Mob aus der Kölner Silvesternacht hätte.
Die geltenden Regeln, nach denen in Deutschland Gesetze verschärft, Ausweisungen verfügt und Abschiebungen vollzogen werden können, reichen vollkommen aus. Ausländer, die massiv und schwerwiegend gegen Gesetze verstoßen haben, können entlang dieser Regeln entsprechend vor Gericht gestellt, verurteilt und bestraft werden.
Gefragt ist also eine konsequente Anwendung geltenden Rechts, damit den Populisten der Boden für ihre rechtsstaatsfeindlichen Forderungen entzogen wird.
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