17.07.2014 21:11:00

Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Abschiebehaft - Klare Trennung

Ravensburg (ots) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebehaft liegt ganz auf der Linie früherer höchtsrichterlicher Entscheidungen, die scharf trennen zwischen normalem Strafvollzug und Sonderfällen. Das gilt, auch durch einen Spruch des Verfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigt, selbst für Sicherungsverwahrte, weil für diese ein besonderer Therapiebedarf besteht. So dürfen nun auch Abschiebehäftlinge nicht mehr innerhalb eines normalen Gefängnisses und unter den dort strengen Auflagen untergebracht werden. Handy-Verbote zählen dazu. Gleichwohl hält aber das Urteil auch fest, dass unter anderem auch länderübergreifende Lösungen erlaubt sind. Das trägt starke Züge, pragmatische Ansätze nicht zu sehr zu erschweren. Das Urteil kommt zu einer Zeit, da unter dem Eindruck der stark ansteigenden Flüchtlingsströme die Debatte darüber wieder heftiger geworden ist, Asylmissbrauch einzudämmen und auch schneller zu ahnden. Generell geht es auch darum, die Verfahren zu beschleunigen. Das Urteil argumentiert zwar mit dem Begriff der Menschenwürde. Es schreibt eindeutig fest, dass ein Abschiebehäftling keine Strafe abzusitzen habe und deswegen nicht in den Knast gehöre. Das ist nachvollziehbar. Im Grundsatz aber stellen die Richter Abschiebungen in einen Drittstaat nicht infrage. Insofern geht aus dem Urteil vor allem die Auflage hervor, organisatorisch zu reagieren. Das ist machbar.

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