04.08.2015 22:32:37
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Schwäbische Zeitung: "Pressefreiheit ist nicht in Gefahr" - Leitartikel zum Verfahren gegen Journalisten wegen Landesverrats
So läuft das, wenn der Innenminister von der CDU ist, der Justizminister von der SPD und der Generalbundesanwalt von der FDP. Letzterer stand mit 67 Jahren ohnehin vor seiner Pensionierung, und die ist nun beschleunigt erfolgt. Das Strafverfahren wegen Landesverrats wird mutmaßlich zügig eingestellt, und schon ist die Welt wieder in schönster Ordnung. Sogar die Pressefreiheit dürfte fürs Erste gerettet sein.
So oder so ähnlich wird es kommen. Dann wäre es aber an der Zeit, emotionslos zu bewerten, was für die einen der Riesenskandal und für die anderen der sprichwörtliche Sturm im Wasserglas ist. Im Moment liegen drei Befunde nahe. Erstens: Dass hier der Tatbestand des Landesverrats - mit seinen hohen rechtlichen Bedingungen - vorliegen soll, erschließt sich zumindest dem Laien nicht. Zweitens: Selbstverständlich hat auch die Pressefreiheit ihre Grenzen. Wer sich beispielsweise als Journalist durch die Veröffentlichung geheimer Dokumente zum Helfer von Terroristen macht, kann sich strafbar machen. Drittens: Diese Affäre taugt nicht als Beweis dafür, dass es in Deutschland schlecht bestellt ist um das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Gesellschaft, die - zumindest in Teilen - derart sensibel bis hysterisch auf befürchtete Restriktionen gegen Journalisten reagiert, ist ziemlich gut gewappnet.
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