14.09.2015 23:22:37
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Schwäbische Zeitung: "Schweigen gilt nicht" - Kommentar zum Rassismus im Netz
Viele Beiträge, die vermeintlich besorgte Bürger schreiben,
verstoßen gegen deutsches Recht. Was viele der Hetzer nicht wissen,
die zu Hass anstacheln: Auch die freie Meinungsäußerung hat Grenzen
und zwar "in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze". So steht es
im zweiten Absatz des Grundgesetz-Artikels, den viele der Aufwiegler
außer Acht lassen.
Die Verantwortung allein bei Facebook abzuladen, greift indes zu kurz. Denn bei Diskussionen im Netz gilt, was auch auf der Straße gilt: Die Demokratie darf, die Bürger selbst dürfen Rechtsextremen nicht schweigsam das Feld überlassen. Sie müssen perfiden Parolen laut entgegentreten. Auch im Internet.
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