12.06.2014 20:11:01

Schwäbische Zeitung: Verbraucherschutz hat Grenzen - Kommentar zu Fluggastrechten

Ravensburg (ots) - Am Donnerstag hat vor dem Bundesgerichtshof der Anwalt einer der klagenden Familien gesagt: "Das war schon eine große Belastung, über drei Stunden auf dem Flughafen festzusitzen." Man kann spotten und sagen: Hoffentlich hat sich die Familie von der schlimmen Tortur im anschließenden Urlaub gut erholt. Es ist das gute Recht eines Urlaubers, mögliche Ansprüche geltend zu machen. Der Verbraucherschutz muss aber auch Grenzen haben. Wenn eine Fluggesellschaft die Wartezeit nicht selbst zu verantworten hat, dann darf es auch keine Entschädigung geben. Hoffentlich weicht der BGH diesen Grundsatz nicht auf. Denn wenn Airlines für alle Eventualitäten Vorsorge treffen müssen, dann werden die Preise steigen, dann würden alle für die Ungeduld Einzelner bezahlen. Und das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

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