16.12.2012 17:15:32
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Seegerichtshof: Ghana muss argentinisches Segelschulschiff freigeben
Dem Urteil zufolge muss Ghana die Besatzung mit allem Notwendigen versorgen und das Schiff bis spätestens 22. Dezember aus dem Hafen von Tema nahe der Hauptstadt Accra auslaufen lassen. Beide Länder sollen jeweils selbst für ihre Prozesskosten aufkommen.
Hintergrund des Rechtsstreits sind Umstrukturierungen der argentinischen Staatsschulden in den Jahren 2005 und 2010. Elliott Associates beharrt auf einer Auszahlung von Geldern und prozessiert in den USA gegen Argentinien. NML Capitals, eine Tochter von Elliott Associates, macht mehr als 300 Millionen Dollar (228 Millionen Euro) geltend. Die argentinische Regierung hatte die Investoren als "Aasgeier" beschimpft, weil es zu ihrem Geschäftsmodell gehöre, Profit aus Staatspleiten zu schlagen.
NML Capital bestritt die Zuständigkeit des Internationalen Seegerichtshofs: "Einzig die Gerichte in Ghana sind in dieser Auseinandersetzung rechtlich zuständig", erklärte ein Sprecher der Fondsgesellschaft am Sonntag in Frankfurt/Main. Der Gerichtsstand bleibe daher in Ghana. "Es ist völlig unangebracht, dass der Internationale Seegerichtshof versucht, sich in ein Gerichtsverfahren der unabhängigen ghanaischen Justiz einzumischen." Argentinien weigere sich, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, obwohl dem Land die Möglichkeiten dazu zur Verfügung stünden, erklärte der Sprecher weiter./bsp/DP/jsl
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