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01.09.2026 14:41:38
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Sprengstoff-Drohne: Strack-Zimmermann will Nato-Befassung
WICKLOW (dpa-AFX) - Die deutsche Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann wirbt für eine Nato-Befassung mit dem Fall der Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle. Artikel 4 auszulösen, mache wirklich großen Sinn, sagte die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Europaparlaments mit Blick auf die dort vorgesehenen Konsultationen mit Bündnispartnern im Fall einer Gefährdung. "Das ist keine Eskalation, das ist eine Deeskalation, weil wir auf alles gefasst sein müssen."
Mit Blick auf die Herkunft der Drohne forderte Strack-Zimmermann Klartext von der Bundesregierung. "Ich glaube, dass das Kind beim Namen genannt werden muss, dass Russland dahintersteckt", sagte die FDP-Politikerin. Präsident Wladimir Putin sei lange in Deutschland und später Geheimdienstchef gewesen und solche Methoden seien Methoden der Sowjetunion der 70er und 80er Jahre. "Er hat diese Giftkiste aufgemacht", sagte sie am Rande eines informellen EU-Verteidigungsministertreffens in Irland.
Kommen neue Sanktionen?
Als unklar bezeichnete Strack-Zimmermann, ob die Sprengstoff-Drohne Schaden anrichten sollte. Vielleicht sollte sie auch einfach nur die gerade laufende Diskussion lostreten, erklärte sie. Deutschland und die EU sollten ihrer Meinung nach nun mit neuen Sanktionen und einem noch schärferen Vorgehen gegen die russische Schattenflotte zur Umgehung von bereits bestehenden Strafmaßnahmen reagieren und zudem noch einmal eine stärkere Nutzung von eingefrorenem russischen Staatsvermögen für die Ukraine prüfen.
Die Bundesregierung hat sich öffentlich bislang nicht dazu geäußert, was Ermittler in den vergangenen Wochen zur Herkunft der Sprengstoff-Drohne herausgefunden haben. Die Bekanntgabe von Informationen wird aber in Kürze erwartet. Der mit Sprengstoff präparierte Flugkörper war am Abend des 4. August im Sicherheitsbereich des Flughafens zwischen ukrainischen Frachtmaschinen entdeckt worden. Die Bundesanwaltschaft sprach von einem "schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland". Ermittelt wird wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Ein Einschalten der Nato über Artikel 4 des Bündnisvertrages würde formelle Konsultationen der Alliierten zur Folge haben. Konkret heißt es in dem Artikel: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist." Die Beratungen sind in der Regel vor allem symbolisch als Signal an den Gegner relevant. Sie können aber auch dazu führen, dass bedrohte Staaten zusätzliche Bündnisunterstützung in den Bereichen Abschreckung und Verteidigung bekommen./aha/DP/stk
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