31.07.2013 21:14:59

Stuttgarter Zeitung: Rücksicht kann man verlangen / Kommentar zu Raucher-Urteil

Stuttgart (ots) - Allem Geschrei zum Trotz hat sich die Verschärfung des Nichtraucherschutzes und die seither praktizierte Rücksichtnahme sehr bewährt. Daran ändert das Düsseldorfer Urteil nichts, das ohnehin nur erstinstanzlich ist. Leben und leben lassen gilt weiter. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Er muss allerdings auch lüften und die Aschenbecher leeren, damit nicht das ganze Treppenhaus stinkt und Mitbewohner belästigt werden. Notorische Stinkstiefel, die sich an die simplen Regeln eines gedeihlichen Miteinanders nicht halten, müssen aber damit rechnen, dass man sie rauswirft. Das ist in Ordnung. Oder käme jemand auf die Idee, für normal zu halten, dass man stinkenden Müll ins Treppenhaus stellt, statt ihn in die Mülltonne zu tragen?

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