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06.11.2018 16:52:00

Telekom/Valora - Fischer und Hochegger räumen Teilschuld ein

Im Korruptionsprozess gegen die beiden Ex-Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger sowie drei ehemalige Manager der teilstaatlichen Telekom Austria hat heute, am ersten Verhandlungstag, die Anklagebehörde ein Sittenbild illegaler Parteienfinanzierung an ÖVP, SPÖ und FPÖ gezeichnet. Vier von fünf Angeklagten räumten danach eine Teilschuld ein, lediglich Meischberger gab sich schuldlos.

Zwei angeklagte frühere Telekom-Mitarbeiter hoffen auf eine Diversion, wie sie bereits der ehemalige Verkehrsminister Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) bekommen hat. Richterin Marion Hochenecker will demnächst darüber entscheiden.

Das Verfahren wurde am 59. Verhandlungstag in das "Grasser-Verfahren" rund um die Buwog-Privatisierung eingebettet. Dieses ruht vorerst, wodurch ein erheblicher Teil der Angeklagten derzeit nicht im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erscheinen muss, auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) kann pausieren.

Die Staatsanwaltschaft wirft den nunmehr fünf Angeklagten Untreue oder Geldwäsche vor, sie sollen die Telekom Austria in den Jahren 2004 bis Anfang 2008 als "ausgelagerter Selbstbedienungsladen" benutzt haben, so die Staatsanwaltschaft. Dadurch soll der Telekom, die noch zu einem Viertel dem Staat gehört, ein Schaden von knapp zehn Millionen Euro entstanden sein.

Die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart begannen ihr Plädoyer damit, dass die Angeklagten "mit einer gewissen Selbstgefälligkeit das Vermögen der Telekom verschleudert haben". Sie hätten "mit beiden Händen zugegriffen". Als Beispiel für die Schädigung der Telekom nannte Denk einen Flug von Meischberger und Fischer von einem Golfturnier in Spanien mit einem Privatflieger, bezahlt von der Telekom über die Valora. Kostenpunkt: 12.000 Euro.

Während die Ankläger also von einer Bereicherung der Angeklagten sprechen, waren diese heute bemüht hervorzuheben, dass sie nur im Sinne ihres Arbeitgebers bzw. Auftraggebers Telekom unterwegs waren. Meischbergers Anwalt wiederum präsentierte seinen Klienten - wie schon im "Grasser-Prozess" - als den großen Kommunikator zwischen Wirtschaft und Politik, der nichts Unredliches gemacht habe.

Die "Schwarze Kassa" in Hocheggers Firma Valora, über die die Deals liefen, bezeichneten heute die Verteidiger lieber als "Liquiditätsreserven", die der milliardenschwere Konzern bei der PR-Agentur gehabt haben soll.

Die Oberstaatsanwälte nannten dann auch noch Beispiele für die Parteien- und Politikerfinanzierung. So bekam der damalige SPÖ-Nationalratsabgeordnete Kurt Gartlehner monatlich 3.000 Euro netto für unklare Beratungstätigkeiten für Hochegger.

"Auch die ÖVP sollte nicht zu kurz kommen", so Denk. Das reichte von einem Sponsoring im Umfeld des Ex-ÖVP-Finanzministers Wilhelm Molterer für einen Fußballverein oder der finanziellen Unterstützung eines hohen FCG-Gewerkschafters sowie für den Wahlkampf einer ehemaligen ÖVP-Abgeordneten. Die ÖVP hat laut Staatsanwaltschaft den Schaden freiwillig zurückgezahlt.

Und auch für die FPÖ floss Geld, etwa für den damaligen FPÖ-Politiker Reinhart Gaugg. Das FPÖ-Parteiblatt "Neue Freie Zeitung" wiederum soll ungerechtfertigterweise 120.000 Euro erhalten haben.

Von den fünf Angeklagten, die sich im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts verantworten müssen, wurden zwei bereits rechtskräftig verurteilt: Fischer und Hochegger. Der Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger wurde in einem Verfahren um Immobiliendeals freigesprochen. Hochegger wurde 2016 zu zwei Jahren, davon 16 Monate teilbedingt wegen Beitrags zur Untreue verurteilt. Er war auch bisher der Einzige der Angeklagten, der in U-Haft saß.

Fischer, der lange Jahre Festnetz-Chef der Telekom Austria war und mittlerweile in Pension ist, wurde dreimal verurteilt und hat diese Strafen mittlerweile abgesessen. In den Causen ging es ebenfalls um Schmiergeldzahlungen rund um die Telekom, einmal davon rund um den bekannten Waffen-Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly.

Am Nachmittag wurde dann von Richterin Hohenecker der erste der fünf Angeklagten befragt. Der ehemalige Spitzenvertreter der Christgewerkschaft (FCG), der eine Diversion anstrebt, erklärte, dass er einen Fehler gemacht hatte, Geld über geheime Kanäle anzunehmen. Danach führte der Angeklagte wortreich aus, dass er sich als Spitzenvertreter der ÖVP-nahen Christgewerkschaft gegenüber den Kollegen von der SPÖ-nahen FSG in der Telekom Austria benachteiligt und schlechter bezahlt gefühlt habe. Er habe sich dann an den mitangeklagten Telekom-Vorstand Rudolf Fischer gewandt. Woraufhin Hohenecker wissen wollte, ob er sich in seinen eigenen Agenden oder in den Agenden seiner Fraktion an Fischer wandte. Daraufhin stellte der Angeklagte klar, dass es ihm lediglich um seine eigene Bezahlung gegangen sei. Er habe damals bei der Telekom rund 3.700 Euro netto verdient und einen Dienstwagen gehabt. Hätte er allerdings eine Zulage bekommen, so wie sein Vorgänger im Amt, hätte er monatlich noch rund 800 Euro mehr bekommen. Um diesen "Verlust" zu kompensieren kassierte er über Scheinrechnungen von der Valora 138.000 Euro. "Es war Telekom-Geld", und er habe ja Leistungen für die Telekom erbracht, rechtfertigte er sich. Doch heute tue es ihm leid, es sei wohl der größte Fehler seines Lebens gewesen.

Richterin Hohenecker will morgen, Mittwoch, dann den zweiten angeklagten Ex-Telekom-Manager befragen. Auch dieser strebt eine Diversion an. Anschließend soll dann der frühere Telekom-Festnetzvorstand Fischer einvernommen werden. Der Anwalt des heute einvernommenen, früheren führenden Christgewerkschafters in der Telekom fragte die Richterin, ob sie noch diese Woche über den Antrag seines Mandanten auf Diversion entscheiden wolle. "Schau ma mal", meinte sie diplomatisch. Der frühere führende Christgewerkschafter (FCG) ist wegen Geldwäscherei angeklagt.

Für eine Diversion, also den Verzicht auf ein Strafverfahren gegen Leistung einer Geldbuße oder Tatausgleich, gibt es mehrere Voraussetzungen: Es muss sich um ein Offizialdelikt handeln, das also von Amts wegen verfolgt wird, der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein, es darf sich um keine schwere Straftat handeln und der Beschuldigte darf keine schwere Schuld auf sich geladen haben. Weiters darf keine Prävention erforderlich sein, wenn also eine gerichtliche Strafe nicht notwendig ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten oder um Nachahmungstätern entgegenzuwirken. Schließlich muss sich der Beschuldigte mit der Diversion einverstanden erklären und die Folgen akzeptieren.

Diese Woche wird noch am Mittwoch und Donnerstag verhandelt. Heute wurden auch schon die konkreten Termine bis zum 9. Mai 2019 verteilt. Demnach wird der Jänner weitgehend ohne Verhandlung verlaufen, denn der erste Termin im nächsten Jahr ist erst für den 29. Jänner angesetzt. Laut der Information sind bisher 23 Verhandlungstermine im Jahr 2019 festgelegt, davon zwei Termine für allfällige Protokollberichtigungen.

(Schluss) stf/gru/tsk/cri

ISIN AT0000720008 WEB https://www.a1.net http://www.telekomaustria.com

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